Wien - "Die Suspendierung des Leiters der Kriminaldirektion 1 (KD 1), Roland Frühwirth, ist keine Vorverurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung." Das sagte der amtsführende Landespolizeikommandant Wiens, Generalmajor Karl Mahrer, am Donnerstag der APA. Es gebe aber "dienst- und disziplinarrechtliche Verdachtsmomente". Diese hätten sich durch die Ermittlungen des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) "so erhärtet, dass der Polizeipräsident die Suspendierung durchgeführt hat und durchführen musste".Mahrer wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass er selbst bereits vor einigen Wochen nach dem Auftauchen der Vorwürfe gegen Frühwirth eine Veränderung von dessen Verwendung angeordnet habe. "Es geht um ein Verfahren, das bereits seit längerem läuft." Man sei abhängig von der Schwere der Verdachtsmomente mit der Verwendungsänderung und der späteren Suspendierung "stufenweise vorgegangen, sehr sorgsam und konsequent". Inhaltlich wollte Mahrer nichts zu den Gründen für die Suspendierung Frühwirths sagen. (APA)