Wien
Karl Mahrer: "Unschuldsvermutung gilt"
Polizeikommandant sah Verdachtsmomente so erhärtet, dass Suspendierung notwendig wurde
Wien - "Die Suspendierung des Leiters der Kriminaldirektion
1 (KD 1), Roland Frühwirth, ist keine Vorverurteilung. Es gilt die
Unschuldsvermutung." Das sagte der amtsführende
Landespolizeikommandant Wiens, Generalmajor Karl Mahrer, am
Donnerstag der APA. Es gebe aber "dienst- und disziplinarrechtliche
Verdachtsmomente". Diese hätten sich durch die Ermittlungen des Büros
für Interne Angelegenheiten (BIA) "so erhärtet, dass der
Polizeipräsident die Suspendierung durchgeführt hat und durchführen
musste".Mahrer wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass er selbst bereits
vor einigen Wochen nach dem Auftauchen der Vorwürfe gegen Frühwirth
eine Veränderung von dessen Verwendung angeordnet habe. "Es geht um
ein Verfahren, das bereits seit längerem läuft." Man sei abhängig von
der Schwere der Verdachtsmomente mit der Verwendungsänderung und der
späteren Suspendierung "stufenweise vorgegangen, sehr sorgsam und
konsequent". Inhaltlich wollte Mahrer nichts zu den Gründen für die
Suspendierung Frühwirths sagen. (APA)