Im Frühjahr will Zypries einen Gesetzesentwurf vorlegen, was ganz im Sinne der Höchstrichter ist. Denn für diese sind zwar heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht gültig, sie haben aber auch erklärt, der Gesetzgeber müsse zweifelnden Papas die Überprüfung ihrer Vaterschaft erleichtern. Zypries ist mit dem Urteil durchaus einverstanden. Es sei ein "Sieg für das Persönlichkeitsrecht des Kindes". Ihr schwebt nun ein vereinfachter Anspruch auf Klärung der Vaterschaft vor: "Dann könnte er (der zweifelnde Vater, Anm.) klären lassen, ob er tatsächlich der biologische Vater ist, ohne wie bisher seine rechtliche Vaterschaft zu verlieren, wenn der Test ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist."
Unterstützung für Zypries kommt aus der CSU. Auch Bayerns Justiziministerin Beate Merk findet es gut, wenn Väter mehr Rechte bekommen. Man müsse "einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines offenen legalen Abstammungstests" schaffen. Die bayerische Staatsregierung hat bereits einen Entwurf erarbeitet und will sich nun dafür einsetzen, dass dieser vom Bund übernommen wird.
Doch es gibt auch Befürworter von heimlichen Tests. So meint der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, dies sei "ein vernünftiges Verfahren im Vorfeld, weil dies auch eine befriedende Wirkung für die Ehe haben kann". Könne der Mann seinen Verdacht nur vor Gericht klären und erweise sich selbiger dann als falsch, dann sei die Partnerschaft ruiniert.