Justitia gab Ahmed A. doch noch recht: Er war nie ein Terror-Risiko.

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Innsbruck/Wien - "Der Rechtsstaat funktioniert doch", zeigt sich Anwalt Paul Delazer mit dem am Montag bekannt gewordenen Urteil zufrieden. Die Einstufung seines Mandanten Ahmed A. als "Sicherheitsrisiko" durch den Verfassungsschutz ist für das Landesgericht Innsbruck "nicht nachvollziehbar und durch keinerlei Verfahrensergebnisse manifestiert". Sie erfolgte aufgrund "nicht näher bekannter Daten", entschied das Gericht.

Weder in der Hauptverhandlung noch in drei Medienverfahren (gegen APA, Krone und Tiroler Neue) wurde dazu Näheres bekannt. Beamte des Innenministeriums (Verfassungsschutz) beriefen sich als Zeugen auf "Quellenschutz". Ein Schreiben der Verfassungsschützer an das Verkehrsministerium wurde laut einer Zeugenaussage im Büro von Ex-Staatssekretär Helmut Kukacka "geschreddert". Einen Bescheid des Verkehrsministeriums, mit dem dem Betroffenen Akteneinsicht verwehrt wurde, hält das Gericht für "(verfassungs)rechtlich bedenklich".

Schon die Volksanwaltschaft hatte die Causa als einen der rechtsstaatlich "sensibelsten Fälle" bezeichnet: Vor mittlerweile 18 Monaten, im August 2005, hatte der 48-jährige Cateringmitarbeiter bei Tyrolean Airlines plötzlich seinen Job verloren. Auf Anweisung des Verkehrsministeriums, das sich auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Staatsschutzes berief, musste die Flughafendirektion dem Betroffenen die Zugangsberechtigung zum Flughafengelände einziehen. Eine andere Verwendungsmöglichkeit gab es aber für den bei Tyrolean geschätzten Mitarbeiter nicht.

"Vollkommen integrierter österreichischer Staatsbürger"

Ahmed A. kam Mitte der 80er-Jahre nach Tirol, wohnt seit 20 Jahren im selben Haus in Innsbruck, hat stets erlaubterweise gearbeitet und ist seit 1997 österreichischer Staatsbürger. Er ist bekennender Moslem und völlig unbescholten. Das Verfahren hat laut Urteil "keinerlei andere Beweisergebnisse hervorgebracht, als diejenige, dass der Kläger als vollkommen integrierter österreichischer Staatsbürger anzusehen ist, dem jegliche extrem islamische oder terroristische Ziele fernliegen".

Erst am Tag, als der Standard erstmals über die Amtshaftungsklage gegen die Republik durch den Innsbrucker Anwalt Paul Delazer berichtet hatte - sieben Monate nach der Entlassung -, wurde erstmals öffentlich eine Begründung für die "gravierenden Bedenken" des Staatsschutzes angeführt. Allerdings nicht durch eine Behörde, sondern kurioserweise durch die Austria Presse Agentur. Ohne Quellenangabe wurde (am 21.3.2006) behauptet, der Mann "soll nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mit Transparenten in der Abflughalle des Innsbrucker Flughafens für die Ziele der Attentäter eingetreten sein". Krone und Neue übernahmen die Meldung.

Ahmed A. hatte umgehend bestritten und eine Strafanzeige einer Behörde gegen Ahmed A. wegen dieser unterstellten Straftat lag gar nicht vor. Auch fand sich von einer Kundgebung keine Spur.

Für das Gericht steht nun fest, dass eine derartige "nie stattgefunden hat" und "naturgemäß der Kläger an einer solchen nicht hat teilnehmen können". In den Medienverfahren wurden die APA und die beiden Zeitungen wegen übler Nachrede zu Schadenersatz verurteilt. Die Krone hat berufen. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil wurde der Kläger " aufgrund falscher Datenerhebung zum Sicherheitsrisiko gestempelt". Anwalt Delazer hofft, "dass die Behörden "nach neuerlicher Prüfung die Zugangsberechtigung wieder erteilen". Vom Verkehrsministerium liegt keine Reaktion vor. Dass Innenministerium enthält sich "jeglichen Kommentars". (Benedikt Sauer/DER STANDARD-Printausgabe, 13.02.2007)