1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für den Dienstgeber ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt seit Anfang des neuen Jahres 341,16 Euro pro Monat.
Weinzinger: Immer mehr Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen
Angesichts der Zunahme bei den geringfügig Beschäftigten forderte Brigid Weinzinger, Frauensprecherin der Grünen, eine bessere Absicherung atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Die Regierung sei gefordert, rasch Maßnahmen zu setzen. Die neueste Statistik beweise, dass der Trend zu a-typischen Beschäftigungsformen ungebrochen anhalte. Frauen arbeiten besonders häufig in nicht existenzsichernden Jobs. Unter den geringfügig Beschäftigten beträgt ihr Anteil rund 70 Prozent.
Maßnahmen zur Existenzsicherung