Straßburg - Die beiden 1995 und 2001 den Europarat beigetretenen Länder Albanien und Armenien haben in jüngster Zeit große Anstrengungen unternommen, um den mit einer Mitgliedschaft in Straßburg verbundenen Verpflichtung zur Erfüllung der Europarats-Normen nachzukommen. Bis zum Nachweis, dass diese Reformanstrengungen auch in der Praxis Bestand haben, werden sie nicht aus dem Überwachungsverfahren der Parlamentarischen Versammlung entlassen.

Im jüngsten Bericht zu Albanien wird gewürdigt, dass die Parlamentswahlen im Juli 2005 erstmals einen friedlichen Machtwechsel seit dem Fall des Kommunismus ermöglichten. Allerdings werde das politische Leben in Albanien weiterhin von politischen Konfrontationen und einer Blockadepolitik vergiftet. Dies führe dazu, dass es bei der Wahlgesetzgebung und in der Medienpolitik zur Verzögerung von Reformen komme.

Positiv vermerkt der Bericht auch, dass Albanien gute und sich stetig verbessernde Beziehungen zu seinen Nachbarn unterhalte, seine offene und konstruktive Politik gegenüber dem Kosovo beibehalten habe und sich für die Regelung des endgültigen Status des Kosovo im Rahmen seiner Beziehungen zur Europäischen Union einsetze. Außerdem weise Albanien ein stabiles Wirtschaftswachstum und einen ständigen Rückgang der Armut auf.

Deutliche Mängel bestünden allerdings noch in der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung einschließlich der Finanzautonomie lokaler und regionaler Stellen auf. Kritisiert wird von der Versammlung, dass Bemühungen um schnelle Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung kaum Fortschritte brachten - auch deshalb, weil einige unzureichend formulierte Gesetze anschließend für verfassungswidrig erklärt wurden. Auch sollte die Effektivität der öffentlichen Verwaltung weiter gestärkt werden, was sich nicht einfach durch Abbau oder Auswechselung von Personal erreichen lasse. Ebenso müsse die Professionalität leitender Beamter erhöht werden.

Überfällig seien auch ein Gesetzesentwurf zur Medienreform und die Umwandlung des albanischen Fernsehens von einer staatlich kontrollierten Einrichtung in einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unter diesen Voraussetzungen beschloss die Versammlung, die Überwachung des Reformprozesses in Albanien so lange fortzusetzen, bis die bereits ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zu greifbaren Ergebnissen geführt haben.

Im Fall Armeniens wird positiv gewertet, dass das Referendum vom November 2005 die Annahme der Verfassungsreform ermöglichte. Überschattet sei das Ereignis aber von den Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Volksabstimmung worden. Begrüßt wird auch der Aktionsplan der armenischen Regierung zur Verabschiedung von 51 Gesetzen in den nächsten zwei Jahren, um die Verfassungsreform umzusetzen. Damit könnte das Land zahlreiche der längst überfälligen Verpflichtungen zu seiner Mitgliedschaft beim Europarat erfüllen. Insbesondere würde ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung erreicht, so der Bericht. Ein ernsthafter Test für den Fortschritt werden demnach die Parlamentswahlen im Frühjahr 2007 und die Präsidenten 2008 sein.

Auch wenn die Versammlung begrüßt, dass Armenien beide Übereinkommen des Europarats über die Bekämpfung der Korruption ratifiziert hat, so habe sich daran, dass die Korruption, in dem Land weiterhin ein ernstes Problem sei, nichts geändert, zumal Gerichte, die Polizei, der Zoll, und Finanzämter in das Netzwerk der Korruption integriert seien. Negativ schlägt weiters zu Buche, dass es trotz der 2006 stattgefundenen drei Treffen zwischen den Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans keine nennenswerten Fortschritte auf dem Weg zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts um die zwischen beiden Staaten umstrittene Kaukasus-Region Berg-Karabach. (APA)