IT-Rechtsexperte bezweifelt Nutzen der Maßnahme
Ein professioneller Phisher ist in
den USA zu 101 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 45-jährige Jeffrey
Brett Goodin aus Kalifornien ist damit der erste rechtsmäßig Verurteilte,
bei dem der 2003 beschlossene CAN-SPAM Act der US-Regierung zum Tragen
kommt. Dieser sieht drastische Strafen gegen Spammer und Phisher vor und
soll in der Bekämpfung derartiger Cybercrime-Vergehen eine abschreckende
Wirkung zeigen. Goodin wurde unter anderem zur Last gelegt, AOL-Kunden
mit gefälschten E-Mails zur Herausgabe ihrer Kredit- und Accountdaten
bewegt zu haben. Mit diesen ging der Verurteilte anschließend auf
Einkaufstour.
Fingerzeig
"Derartige Strafen haben als Fingerzeig des Gesetzgebers und ergänzende
Maßnahme im Kampf gegen Spamming und Phishing sicherlich ihre
Berechtigung", meint der IT-Rechtsexperte Gerhard Laga von der
Wirtschaftskammer Österreich im Gespräch mit
pressetext. Das hohe Strafausmaß bezeichnete er allerdings als "klassisch
amerikanisch". Ähnlich wie bei der Diskussion um die Todesstrafe glaubt
Laga auch nicht, dass derartig hohe Strafen in der Praxis nachweislich zu
weniger Straftaten führen. Viel wichtiger sei es, mehr Geld in die
Verfolgung und die internationale Zusammenarbeit zu investieren, glaubt
Laga: "Der Wille ist da, die Ressourcen derzeit aber noch beschränkt".
"Das Beispiel USA und Kanada zeigt, dass drakonische Maßnahmen wie die
Androhung von Gefängnisstrafen und hohen Geldstrafen vor Ort greifen"
Während E-Mail-Spamming und Phishing-Attacken weiterhin stark ansteigen,
streiten Rechtsexperten und Sicherheitsbeauftragte noch über die beste
Vorgehensweise gegen Cyberkriminalisten. Einige Vertreter der Branche
beurteilen die Vorgehensweise der USA und Kanada durchaus auch positiv.
"Das Beispiel USA und Kanada zeigt, dass drakonische Maßnahmen wie die
Androhung von Gefängnisstrafen und hohen Geldstrafen vor Ort greifen",
meint etwa Sophos-Sprecher Christoph Hardy gegenüber
pressetext. Gleichzeitig räumte er jedoch auch ein, dass eine strengere
Gesetzgebung im jeweiligen Land unweigerlich auch zur Verlagerung der
Problematik führe.
Als Gegner nationaler Anti-Phishing-Maßnahmen ist in der Vergangenheit
unter anderem der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)
aufgetreten, der die geplanten Änderungen in der
deutschen Gesetzgebung zum Thema Internetsicherheit kritisiert hat. (pte)