Wien - Für Christian Mayrleb ist die Doping-Affäre wohl endgültig ausgestanden. Die Unabhängige Schiedskommission der Bundes-Sportorganisation (BSO) verzichtete am Mittwoch auf eine Sperre für den ehemaligen österreichischen Fußball-Teamspieler. In der Urteilsbegründung hieß es, dass zwar objektiv ein Doping-Vergehen vorliege, den Spieler allerdings keine Schuld treffe und daher von Sanktionen abgesehen werde.

Der Pasching-Kicker war am 6. November 2006 im Rahmen einer unangemeldeten Trainingskontrolle der nationalen Anti-Doping-Kommission (ÖADC) positiv auf das Blutdruckmittel CoDiovan getestet, aber schon am 18. November in erster Instanz vom Senat I der Bundesliga freigesprochen worden. Der Stürmer hatte beteuert, er habe das Mittel gegen seinen hohen Blutdruck von einem Arzt seines Ex-Klubs Red Bull Salzburg verschrieben bekommen und nichts davon gewusst, dass das Präparat auf der Dopingliste steht.

Während Mayrleb selbst zunächst zu keiner Stellungnahme erreichbar war, jubelte Pasching-Geschäftsführer Manfred Winkler über das Urteil. "Für mich ist die Sache damit abgeschlossen. Es könnte nur noch sein, dass die FIFA mit diesem Fall vor den internationalen Sportgerichtshof in Lausanne geht, aber diese Möglichkeit sehe ich als sehr gering an", sagte Winkler nach der rund dreistündigen Verhandlung im Haus des Sports in Wien.

Das Urteil wird nun voraussichtlich in den kommenden zwei Wochen schriftlich ausgefertigt und an die FIFA geschickt. Winkler glaubt jedoch nicht, dass der Weltverband noch einmal juristische Schritte einleiten wird, da er nach Angaben des Pasching-Geschäftsführers in einem "ähnlich gelagerten" Fall schon einmal darauf verzichtete.

Mayrleb nahm CoDiovan bereits seit rund einem Jahr vor der Dopingkontrolle gegen seinen hohen Blutdruck ein. Das Mittel ist laut der aktuellen, in Österreich gültigen Doping-Broschüre ein "unter allen Umständen verbotenes Medikament". An sich handelt es sich bei CoDiovan um ein häufig verschriebenes Antihypertonikum. Es steht allerdings auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), weil ein Bestandteil davon (Hydrochlorothiazid) als Diuretikum (Entwässerungsmittel) die Einnahme anderer Dopingmittel verschleiert. (APA)