Wien – "Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten" will die neue Regierung "Kompetenzen des Bundeskartellanwaltes und der Bundeswettbewerbsbehörde in die BWB" zusammen führen (Seite 41 des Regierungsprogramms). Dabei sei "die Schaffung einer erstinstanzlichen Entscheidungskompetenz zu prüfen". In der BWB wurde dies "mit Interesse zur Kenntnis genommen", sollte die Behörde künftig aber nicht nur Ermittlungen führen und Berichte legen, sondern auch formelle Entscheidungen treffen können, würde man "auf jeden Fall mehr Ressourcen brauchen", sagt Geschäftsstellenleiter Peter Matousek. (szem, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11.1.2007)