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Seit 1. Jänner hebt die deutsche GEZ, das Gegenstück zur heimischen GIS, nun die Rundfunkgebühren auch für PCs ein. AnwenderInnen eines internetfähigen Rechners müssen ab sofort zahlen, auch wenn dieser keinerlei speziellen Hardwarevoraussetzungen, wie etwa eine TV-Karte aufweist.

Übergangszeit vorbei

Per Definition handelt es sich bei einem PC um ein so genanntes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Dafür Gebühren einzuheben, war schon seit längerer Zeit beschlossen, auf die Einhebung dieser wurde jedoch aufgrund einer Übergangsfrist, die nun ausgelaufen ist, bislang verzichtet. Innerhalb dewr europäischen Rundfunkgebührenstellen wird derzeit eifrig diskutiert, ob und wann entsprechende Gebühren auch für Handys oder PDAs fällig sein werden, da diese auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können.

Niedrige Gebühr

Die GEZ wird in Deutschland, wie auch die heimische GIS in Österreich, mit ihrer Entscheidung heftig diskutiert. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten bislang eher ein bescheidenes Angebot im Netz zur Verfügung stellen. Zudem gibt es auch rechtliche Fragen, die nicht eindeutig geregelt sind, so einige KritikerInnen, denn Podcasts oder Streams von Sendungen, die im Netz auch zeitversetzt angesehen werden können, gelten "nicht als Rundfunk im Sinne des Gesetzes – und eignen sich damit nicht als Argument für die neue Gebühr", meldet Heise. Die PC-Gebühr, die ab sofort eingehoben wird, beträgt mit 5,52 Euro im Monat soviel wie jene für ein Radio. In den ersten Plänen der Behörden war noch die Rede von einer vollen TV-Gebühr, diese hätte dann mehr als 17 Euro ausgemacht. Die volle Gebühr fällt allerdings dann an, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist, da dieser dann als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.

Wer muss zahlen?

Private Haushalte, die bereits mindestens ein Radio angemeldet haben, dürfen nun auch einen internetfähigen PC als "Zweitgerät" betreiben, ohne extra dafür bezahlen zu müssen, sofern dieser nicht über eine TV-Karte oder einen DVB-T-Empfänger verfügt. Sollte noch kein Empfangsgerät angemeldet sein, so muss die GEZ-Gebühr für den PC eingezahlt werden. Besonders hart trifft die Regelung aus Sicht der Experten den deutschen Mittelstand. Kleine Unternehmen – von der Arztpraxis bis zum Bäcker, die für ihren Betrieb bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hatten, müssen zahlen. Wobei hier gilt, eine Anmeldung erlaubt den Betrieb mehrerer Rechner auf dem "Betriebsgelände". Auch Freiberufler, die einen Rechner zuhause als Arbeitsmittel genutzt hatten, werden nun zur Kasse gebeten.

Hotels und Co.

In allen Räumen, die nicht privat geutzt werden, gilt die Zweitgerätereglung für PCs nicht. Diese Entscheidung dürfte eine besondere Relevanz für Hotels und ähnliche Einrichtungen haben. Sollten sich in den Lobbys oder Zimmern Rechner befinden mit denen Gäste ins Internet können, so muss für jedes Gerät gezahlt werden. Allerdings soll auch hier eine ähnliche Abgeltung wie bei Fernsehern und Radios auf den Zimmern der Gäste angestrebt werden.(red)