Kontroverse um religiöse Symbole in rumänischen Schulen
Professor bricht Säkularismus-Debatte vom Zaun - Orthodoxe Kirche reagiert mit Unverständnis: "Kein Missbrauch"
Redaktion
,
Bukarest - Mit einer Klage gegen religiöse Symbole der
orthodoxen Mehrheitskirche in öffentlichen Schulen hat in Rumänien
ein Philosophieprofessor eine heftige Laizismusdebatte ausgelöst.
Emil Moise, der an einem Gymnasium in der Stadt Buzau in der Walachei
unterrichtet, begründete seinen Schritt mit dem Anliegen, gegen eine
"Diskriminierung agnostischer oder andersgläubiger Schüler"
vorzugehen. Die orthodoxe Kirche, zu der sich etwa 90 Prozent der
rumänischen Bevölkerung bekennen, reagierte mit Unverständnis und
Gereiztheit auf die Initiative Moises.
Bisher keine Beschwerden
Der Erzbischof von Cluj (Klausenburg/Kolozsvár), Bartolomeu
Anania, erklärte: "Die Behauptung, dass Ikonen oder Gottesdienste in
Schulen Missbräuche wären, ist einfach absurd. Missbräuche gibt es
nur, wenn es auch Opfer gibt, und bisher hat sich noch kein einziger
Schüler beschwert." Der rumänische Antidiskriminierungsrat CNCD
forderte unterdessen das Erziehungsministerium auf, "den
laizistischen Charakter des Staates zu respektieren" und zu
veranlassen, dass Ikonen nur während des Religionsunterrichts in
Klassenräumen aufgehängt werden.
Druck der "extremistischen Minderheit"
Das orthodoxe Patriarchat von Bukarest übte scharfe Kritik an der
Erklärung des Antidiskriminierungsrates und verwies auf die in der
Verfassung garantierte Gewissensfreiheit. Hunderte Intellektuelle
haben einen Appell an den CNCD gerichtet und das staatliche
Überwachungsgremium aufgefordert, dem "Druck einer extremistischen
Minderheit" nicht nachzugeben. Es wurde zugleich an den Tod von
Jugendlichen beim Sturz der Ceausescu-Diktatur im Dezember 1989
erinnert. Diese jugendlichen Märtyrer hätten ihr Leben im Kampf gegen
den atheistischen Kommunismus aufgeopfert, hieß es in dem Aufruf. (APA/AFP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.