Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sind eher die Ausnahme als die Regel.

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Straßburg - Fluggäste in Europa haben nach Einschätzung von Verbraucherschützern immer noch zu wenig Rechte bei Verspätungen, Gepäckverlust oder ausgefallenen Flügen. Die EU-Verordnung über Fluggastrechte müsse nachgebessert werden, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Bericht der Europäischen Verbraucherzentren der 25 EU-Staaten. Probleme bereiten demnach vor allem grenzüberschreitende Fälle. So sei es für Urlauber oder andere Flugreisende unter anderem immer noch kaum möglich, die Fluggesellschaft zu belangen, wenn der Flug im Ausland verspätet war oder gestrichen wurde.

Keine Entschädigung trotz Verordnung

Laut der Erhebung wandten sich seit Februar 2005 mehr als 1.500 Passagiere mit Beschwerden über verspätete, ausgefallene oder überbuchte Flüge sowie verlorenes Gepäck an europäische Verbraucherzentren, weil ihre Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften erfolglos waren. Etwa ein Drittel dieser Streitfälle seien nach wie vor nicht beigelegt, heißt es in dem Bericht. In 16 Prozent der Fälle sei mit Hilfe der Verbraucherzentren eine Einigung erreicht worden, etwa eine Entschädigung für Passagiere, die wegen stornierter oder überbuchter Flüge am Boden blieben. Diese Beschwerden seien "nur die Spitze des Eisbergs", sagt ein Sprecher des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland in Kehl am Rhein. Die Zahl der Passagiere, die trotz Verordnung keine Entschädigung bekommen hätten, sei vermutlich "um ein Vielfaches höher".

Zahlreiche Hürden

Ein zentrales Problem ist nach Ansicht der Verbraucherschützer, dass die Verordnung Entschädigungen immer dann ausschließt, wenn ein Flug wegen "außerordentlicher Umstände" ausgefallen ist. Auf diesen Passus könnten sich die Airlines zu leicht berufen, hieß es. Außerdem bereiteten vor allem grenzüberschreitende Fälle große Probleme. Grundsätzlich gilt nämlich, dass für die Bearbeitung von Beschwerden die Behörden des Landes zuständig sind, in dem ein Flugzeug abfliegen sollte. Deutsche Urlauber, die etwa in Spanien, Portugal oder Griechenland am Boden bleiben, müssen sich an die dortigen Behörden wenden. Deren Kompetenzen seien in der Verordnung aber nicht genau definiert, kritisieren die Verbraucherschützer.

Die zentrale Behörde für Beschwerden in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Dort wurden seit Inkrafttreten der Verordnung über 3200 Beschwerden eingereicht, von denen mehr als die Hälfte ausgefallene Flüge betrafen, wie eines Sprecherin mitteilte. Das LBA prüfe zunächst, ob die Beschwerde berechtigt sei. Gegebenenfalls fordere es die Fluglinie auf, eine Entschädigung zu zahlen. In wie vielen Prozent dies geschah, konnte die Sprecherin allerdings nicht genau beziffern.

Die Verbraucherzentren fordern neben einer "Präzisierung" der Vorschriften auch eine bessere Information der Passagiere über ihre Rechte. Bei den Kundendiensten der Fluggesellschaften gebe es da erhebliche "Lücken". Die EU-Kommission wird nach Angaben einer Sprecherin bis Februar eine Bilanz über die bisherige Umsetzung der Verordnung vorlegen. Sollte es Handlungsbedarf geben, seien Nachbesserungen denkbar, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. (APA)