Sozialministerium streicht vorübergehend Kindergeld - Eltern müssen zuerst Aufenthaltsgenehmigung beantragen - Teilweise aus dem Herkunftsland - Haubner sieht keinen Änderungsbedarf
Wien - Mit scharfer Kritik von Hilfsorganisationen und
Opposition ist Sozialministerin Ursula Haubner (B) konfrontiert.
Grund ist ein Erlass, der letztlich dazu führt, dass legal in
Österreich lebende Ausländer für ihre neugeborenen Babys oft
Monatelange keine Sozialleistungen bekommen. Hintergrund ist eine
Gesetzeslücke im "Kinderbetreuungsgeldgesetz". Das Sozialministerium
sieht jedoch keinen Änderungsbedarf. Haubner spricht von
"Einzelfällen".
Kindergeld nur mit NAG-Karte
Hintergrund: Kindergeld gibt es für Ausländer laut Gesetz nur
dann, wenn sich "der Elternteil und das Kind (...) rechtmäßig in
Österreich aufhalten". Als Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts
verlangt das Sozialministerium eine so genannte "NAG-Karte". Der
Haken daran: Eine solche Karte muss nach der Geburt erst beantragt
werden - und dafür haben die Eltern laut Fremdenpolizeigesetz sechs
Monate lang Zeit. Diese Übergangsfrist wurde im
Kinderbetreuungsgeldgesetz allerdings entweder vergessen oder
ignoriert.
Weitere Verschärfung: Vor der Beantragung der NIG-Karte ist allerdings noch ein Eintrag des Kindes im Pass der Eltern notwendig. Das kann in den jeweiligen
Vertretungsbehörden des Herkunftslandes passieren. Das Problem: nicht alle Botschaften machen diese Einträge in Österreich. Staatsbürger von Mazedonien müssen beispielsweise den Eintrag vor Ort beantragen und wären damit gezwungen, Österreich zu verlassen.
Aufenthaltstitel vor Geld
Obwohl ihr Neugeborenes also zumindest sechs Monate lang
"rechtmäßig" in Österreich lebt, müssen ausländische Eltern daher
zuerst einen Aufenthaltstitel für ihr Kind besorgen, bevor sie
Kindergeld beantragen können. Ursprünglich wurde den Eltern dann
sowohl das Kindergeld (436 Euro) als auch die Familienbeihilfe (156
Euro für das erste Kind) rückwirkend mit der Geburt ausgezahlt. Diese
für Ausländer günstige Übergangsregelung hat Sozialministerin Haubner
im August allerdings gekippt.
Beschwerden und Härtefälle
Seither häufen sich die Beschwerden und Härtefälle, beklagte die
Caritas am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Demnach kann sich die
Auszahlung der Sozialleistungen um bis zu sechs Monate verzögern,
ausgezahlt wird nämlich nicht mehr rückwirkend mit der Geburt,
sondern rückwirkend mit dem Vorliegen der nötigen Unterlagen.
Hilfsorganisationen, SPÖ und Grüne warfen dem Sozialministerium am
Dienstag vor, Ausländer mit unnötigen bürokratischen Hürden zu
schikanieren.
SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures sprach von einer
"unfassbaren Schikane", Grünen-Chef Alexander Van der Bellen von
einem "Tritt gegen die Ärmsten und Schwächsten und Wehrlosesten der
Gesellschaft". Auch die Arbeiterkammer forderte die Rücknahme des
Haubner-Erlasses: Dieser sei "integrationsfeindlich", habe das Gesetz
in der "denkmöglich schlechtesten, ungünstigsten Weise ausgelegt" und
sei zumindest teilweise EU-rechtswidrig.
Nur "Einzelfälle"
Scharfe Kritik kam auch von Hilfsorganisationen: Für die
Armutskonferenz führt der Haubner-Erlass zu einer "akuten und
dramatischen Armutssituation" unter den betroffenen. SOS-Mitmensch
kritisierte, dass damit Kleinkindern und Alleinerzieherinnen die
Sozialversicherung verweigert werde, obwohl alle gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen.
Haubner selbst verteidigt ihre Vorgehensweise: Betroffen seien
lediglich "Einzelfälle". Verzögerungen gebe es nur dadurch, dass die
Antragsteller alle Unterlagen nicht "rechtzeitig beisammen" hätten.
Das Sozialministerium werde aber "umfassende Informationen" an
Betreuungseinrichtungen wie Caritas sowie NGOs verschicken, damit
"die Menschen rasch an Aufenthaltsbewilligungen kommen und schon vor
der Geburt des Kindes alle notwendigen Papiere rechtzeitig beisammen
haben".
"Ich bin die Letzte die will, dass Kinder in Österreich nicht
versichert oder schlecht betreut sind, aber wir haben ein Gesetz und
daran müssen wir uns halten", betonte Haubner. Eine noch
restriktivere Linie forderte die FPÖ: Haubners Erlass sei "nicht
ausreichend", kritisierte FP-Sozialsprecher Herbert Kickl. Kindergeld
solle künftig "nur mehr an österreichische Staatsbürger" bezahlt
werden.
Keine rückwirkende Auszahlung
Der Sprecher des Sozialministeriums, Heimo Lepuschitz, sieht darin kein Problem: Sozialleistungen bekomme nur, wer legal in Österreich sei. Die Tatsache, dass die Neugeborenen gemäß Paragraph 30 Fremdenpolizeigesetz sehr wohl legal im Land sind, lasse ihn unbeeindruckt, so das ORF-Radio. Eine rückwirkende Auszahlung stellt für Lepuschitz einen grundsätzlichen Bruch mit dem österreichischen Sozialsystem dar. Dazu, dass die Leistungen bis August sehr wohl rückwirkend ausbezahlt worden sind, wollte er sich nicht äußern. Eine Änderung sei daher auch nicht nötig, sagte Lepuschitz. (APA)