Kein Geld für Ausländerkinder

Redaktion, 26. Februar 2007 13:35

Sozialministerium streicht vorübergehend Kindergeld - Eltern müssen zuerst Aufenthaltsgenehmigung beantragen - Teilweise aus dem Herkunftsland - Haubner sieht keinen Änderungsbedarf

Wien - Mit scharfer Kritik von Hilfsorganisationen und Opposition ist Sozialministerin Ursula Haubner (B) konfrontiert. Grund ist ein Erlass, der letztlich dazu führt, dass legal in Österreich lebende Ausländer für ihre neugeborenen Babys oft Monatelange keine Sozialleistungen bekommen. Hintergrund ist eine Gesetzeslücke im "Kinderbetreuungsgeldgesetz". Das Sozialministerium sieht jedoch keinen Änderungsbedarf. Haubner spricht von "Einzelfällen".

Kindergeld nur mit NAG-Karte

Hintergrund: Kindergeld gibt es für Ausländer laut Gesetz nur dann, wenn sich "der Elternteil und das Kind (...) rechtmäßig in Österreich aufhalten". Als Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt das Sozialministerium eine so genannte "NAG-Karte". Der Haken daran: Eine solche Karte muss nach der Geburt erst beantragt werden - und dafür haben die Eltern laut Fremdenpolizeigesetz sechs Monate lang Zeit. Diese Übergangsfrist wurde im Kinderbetreuungsgeldgesetz allerdings entweder vergessen oder ignoriert.

Weitere Verschärfung: Vor der Beantragung der NIG-Karte ist allerdings noch ein Eintrag des Kindes im Pass der Eltern notwendig. Das kann in den jeweiligen Vertretungsbehörden des Herkunftslandes passieren. Das Problem: nicht alle Botschaften machen diese Einträge in Österreich. Staatsbürger von Mazedonien müssen beispielsweise den Eintrag vor Ort beantragen und wären damit gezwungen, Österreich zu verlassen.

Aufenthaltstitel vor Geld

Obwohl ihr Neugeborenes also zumindest sechs Monate lang "rechtmäßig" in Österreich lebt, müssen ausländische Eltern daher zuerst einen Aufenthaltstitel für ihr Kind besorgen, bevor sie Kindergeld beantragen können. Ursprünglich wurde den Eltern dann sowohl das Kindergeld (436 Euro) als auch die Familienbeihilfe (156 Euro für das erste Kind) rückwirkend mit der Geburt ausgezahlt. Diese für Ausländer günstige Übergangsregelung hat Sozialministerin Haubner im August allerdings gekippt.

Beschwerden und Härtefälle

Seither häufen sich die Beschwerden und Härtefälle, beklagte die Caritas am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Demnach kann sich die Auszahlung der Sozialleistungen um bis zu sechs Monate verzögern, ausgezahlt wird nämlich nicht mehr rückwirkend mit der Geburt, sondern rückwirkend mit dem Vorliegen der nötigen Unterlagen. Hilfsorganisationen, SPÖ und Grüne warfen dem Sozialministerium am Dienstag vor, Ausländer mit unnötigen bürokratischen Hürden zu schikanieren.

SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures sprach von einer "unfassbaren Schikane", Grünen-Chef Alexander Van der Bellen von einem "Tritt gegen die Ärmsten und Schwächsten und Wehrlosesten der Gesellschaft". Auch die Arbeiterkammer forderte die Rücknahme des Haubner-Erlasses: Dieser sei "integrationsfeindlich", habe das Gesetz in der "denkmöglich schlechtesten, ungünstigsten Weise ausgelegt" und sei zumindest teilweise EU-rechtswidrig.

Nur "Einzelfälle"

Scharfe Kritik kam auch von Hilfsorganisationen: Für die Armutskonferenz führt der Haubner-Erlass zu einer "akuten und dramatischen Armutssituation" unter den betroffenen. SOS-Mitmensch kritisierte, dass damit Kleinkindern und Alleinerzieherinnen die Sozialversicherung verweigert werde, obwohl alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Haubner selbst verteidigt ihre Vorgehensweise: Betroffen seien lediglich "Einzelfälle". Verzögerungen gebe es nur dadurch, dass die Antragsteller alle Unterlagen nicht "rechtzeitig beisammen" hätten. Das Sozialministerium werde aber "umfassende Informationen" an Betreuungseinrichtungen wie Caritas sowie NGOs verschicken, damit "die Menschen rasch an Aufenthaltsbewilligungen kommen und schon vor der Geburt des Kindes alle notwendigen Papiere rechtzeitig beisammen haben".

"Ich bin die Letzte die will, dass Kinder in Österreich nicht versichert oder schlecht betreut sind, aber wir haben ein Gesetz und daran müssen wir uns halten", betonte Haubner. Eine noch restriktivere Linie forderte die FPÖ: Haubners Erlass sei "nicht ausreichend", kritisierte FP-Sozialsprecher Herbert Kickl. Kindergeld solle künftig "nur mehr an österreichische Staatsbürger" bezahlt werden.

Keine rückwirkende Auszahlung

Der Sprecher des Sozialministeriums, Heimo Lepuschitz, sieht darin kein Problem: Sozialleistungen bekomme nur, wer legal in Österreich sei. Die Tatsache, dass die Neugeborenen gemäß Paragraph 30 Fremdenpolizeigesetz sehr wohl legal im Land sind, lasse ihn unbeeindruckt, so das ORF-Radio. Eine rückwirkende Auszahlung stellt für Lepuschitz einen grundsätzlichen Bruch mit dem österreichischen Sozialsystem dar. Dazu, dass die Leistungen bis August sehr wohl rückwirkend ausbezahlt worden sind, wollte er sich nicht äußern. Eine Änderung sei daher auch nicht nötig, sagte Lepuschitz. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1824
surgeon surgeon
01.12.2006 14:15
Das ist keine Lücke sondern ein falsche Interpretation

eines menschenverachtenden Ministeriums.
Lauf Fremdenpolizeigesetz ist ein Sichtvermerk in den ersten 6 Monaten nach der Geburt nicht notwendig.
Damit ist das Kind rechtmäßig in Österreich.
Ist die Mutter auch rechtmäßig hier, sind alle Bedingungen erfüllt. Eine expilizite Regelung im Kindergeldgesetz ist daher nicht nötig und der Erlass ist Unfug.
Beispiel: In der Mathematik gilt: Summanden lassen sich beliebig vertauschen, die Summe bleibt gleich. Wenn also 2+4=6 ist, so muss ich auch nicht extra dazu sagen das 4+2 auch 6 ist!

Decebal
30.11.2006 14:08
nicht vergesen....

alle Ausländer zahlen steuer wie jede Österreicher. Die Österreicher sind manipuliert.... di ausländer können für Kindergeld beantragen nur wenn si da legal leben! wen sie das machen dann zahlen sie auch steuer genau so viel wie ein Östereicher. Deswegen solten sie auch das gleiche solzial unterstützung kriegen. Ich zahle mehr steuern wie 90% von österreicher aber ich kriege nicht mal zumindeste das selbe unterstutzung die eine arbeitslose Östereicher kriegt? Finden sie das recht? Es handelt sich um Kinder die da geboren sind !!!!!!!!!

hanami
29.11.2006 23:18
Es geht um Kinder...

Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen, dass eine derartige Diskriminierung so einfach durchzusetzen ist. Es ist klar, dass der Sozialstaat im Auflösen begriffen ist und dass Armut und Ausgrenzung zunehmen, aber wieso muss man jetzt bei den Schwächsten der Gesellschaft, nämlich bei den Kindern, die absolut nichts dafür können, und sich vor allem nicht wehren können, ansetzen? Es ist für mich egal, aus welchem Land die Kinder kommen, es geht mir darum, dass es KINDER sind. Wie krank muss ein politisches System sein bzw. ein ganzer Staat, dass sowas ohne Konsequenzen durchsetzbar ist? Zuerst alle Ausländer reinlassen (ist nicht wertend gemeint) und dann die Kinder, die sie bekommen abschieben? Was kommt als nächstes? Sterilisation?!

travelmike
29.11.2006 15:48
Herr VdB irrt hier:

Nicht das neue Fremdengesetz ist schuld sondern eine schikanöse und höchstwahrscheinlich gesetzeswidrige Auslegung der Frau Minister Haubner.
Gem. §30/4 sind Kinder die nicht die öst. Stbg. besitzen dezitiert von der Sichtvermerkspflicht (=Aufenthaltsberechtigung) befreit, sofern die Mutter oder ein anderer Fremder, dem Pflege und Erziehung des Kindes zukommt, rechtmäßig in Österreich ist.

sylvia29
29.11.2006 23:49
nur

das kinderbetreuungsgeldgesetz referiert nur auf aufenthaltstitel gem. §§ 8f. nag.

so gesehen einfachgesetzlich korrekt, die frage ist nur, verfassungskonform? und dahinter: wer hat denn das nag beschlossen (bzw. das kbgg)?

Elmer J. Fudd
29.11.2006 21:47
auch änderungen im familienlastenausgleichsgesetz

waren teil des "fremdenpakets".

mitgliedin
29.11.2006 17:09
Beamte irren sich nie


Was kommt dir in den Sinn!

Kannst dir ja einen Anwalt suchen der dich gegen die Sozialhilfe kostenlos vertritt.

Mr. Spock
29.11.2006 15:33

Ist schon was los vor dem Sozialministerium bezueglich Demo? War doch fuer 16:30 angesetzt, oder?

Quasis Herr Karl
Quasis Herr Karl
29.11.2006 18:29
Nachtrag: Lese dass d o c h jemand dort war.

Wird schon stimmen. Nur???-w o habt ihr euch versteckt gehabt? Seitengassen um dann loszumarschieren wenn es 16:30 schlägt? Hätte ich vielleicht doch noch zehn Minuten zuwarten sollen? Wiewohl, den Ring hätte ich ganz sicher *nicht* blockiert. Es reicht wenn man sich den Zorn und Hass der etablierten Rechten zuzieht.

Quasis Herr Karl
Quasis Herr Karl
29.11.2006 18:08
Um 16:20 befanden sich außer dem Portier und einem

Herrn in braunem Anzug keine Leute vor dem Ministerium. Die Wachzimmertüre war geöffnet, hie und da blinzelte ein Ordnungshüter heraus.

referent lovejoy
29.11.2006 14:13

gestern in der zib ist es mir wieder aufgefallen. haubner hat einen debilen gesichtsausdruck. was ist wenn sie nur ihre medikamente nicht rechtzeitig genommen hat. wer könnte darüber bescheid wissen. ihr schildbürgerbruder kommt mir auch treife vor.

Der vierte Zwerg
29.11.2006 14:08
heute kundgebung um 16:30

vor dem "Sozial"ministerium, Stubenring 1, gegen diesen Erlass.

Quasis Herr Karl
Quasis Herr Karl
29.11.2006 18:11
Scherz???

chinese plastic
29.11.2006 14:01

grauenhaft!

Hans-Joachim Schlobach
29.11.2006 13:51
Kaum ein Österreicher will solche Gesetze!

Außer ein paar Verrückte und ausländerphobe Leute, die sich zum Beispiel bei Blau/Orange vesammelt haben. Die sind aber sowieso irgendwie gegen alles, Hauptsache, man kann damit Aufmerksamkeit erregen und die Menschen gegeinander aufbringen. Kann denn niemand (vielleicht Frau Prokop? - Achnein, die ist ja genauso!) einen Erlass heraus bringen, der solche Leute automatisch in die Klapsmühle bringt? Die sind doch mit ihrem hetzerischen und ketzerischen Tun hochgradig gefährlich für Leib und Leben der Menschen und gehörten eigentlich zur Gänze aus dem Verkehr gezogen. Aber nein! Solche Personen wie Frau Haubner & Co dürfen in Österreich auch noch frei herum laufen und sogar im ORF ihren Sermon dazu abgeben. Eine Schande ist das!

The Alien
 
29.11.2006 15:32
Nur so aus Neugier:

Wie viel Ihres persönlichen Einkommens wären sie bereit zusätzlich für den Erhalt dieser Sozialleistung an (mit großer Wahrscheinlichkeit) Nicht-Beitragszahler zur Verfügung zu stellen?

Möchte hier keinesfalls das Vorgehen der Frau Haubner gutheissen, aber bei Sozialsystem-Fetischisten stelle ich mir generell diese Frage und wäre auch bei Ihnen an einer Antwort interessiert.

Roman Seidl
29.11.2006 13:35
ich frage mich

wie lange es dauert bis Kinder wegen mangelnder medizinischer Versorgung - die Mediziner sind ja nur zu lebenserhaltenden Maßnahmen verpflichtet wenn es keine Krankenversicherung gibt - ernsthaft Schaden nehmen.
Hier wird mit dem Leben und der Zukunft der Kinder gespielt. Es geht nicht nur um Geld - auch wenn das schon alleine Grund genug wäre diese menschen verachtende Anwendung bürokratischer Hürden zu kritisieren.

Ybes
29.11.2006 13:24
Solche Erlasse bezeugen wie sehr sich Fr. H.

und ihre Kollegen an den asozialen Gesetzen in Entwicklungskländern und asozialen Staaten orientieren.

Möglicherweise wäre ihr Wunschziel Zustände wie in Frankreich (Ausschreitungen), damit endlich die integrationsunwilligkeit der Ausländer bewiesen wird.

caller
29.11.2006 13:00
wahnsinn

um eine nag-karte beantragen zu können, benötigt man für das kind entweder einen eigenen pass oder einen eintrag bei einem elternteil (nicht in allen ländern möglich). bei antrag z.b. eines kroatischen passes muss man mit einer wartezeit von 1 monat rechnen....erst dann kann man die karte beantragen. d.h. wenn man am tag der geburt von z.b. salzburg nach wien zur botschaft fährt, bekommt man - im idealfall - 1 monat kein geld - das kind ist ja, obwohl hier geboren und nicht ausgereist, ILLEGAL - hier muss man sehr an frau haiders - tschuldigung haubners geistigen fähigkeiten zweifeln.

Sankt Georgs-Absolvent
 
29.11.2006 12:53
Dieses Verhalten ist beispielhaft für Auslaenderfeindlichkeit!

Die Auslaenderfeindlichkeit hat in Österreich einen Ausmass erreicht, den man nirgendswo in Europa sehen kann. Es überrascht mich, dass einige im Lande jedoch diese Vorgehensweise scharf kritisieren.

Marlon62
29.11.2006 14:12
Davon ausgehend, dass die Ausländerfeindlichkeit überwiegend bei den Blau/Orange manifestiert ist

dürfte diese nicht generell in Österreich vorhanden sein. Ihre Aussage wird durch die Wahlergebnisse in anderen europäischen Staaten auf diese Art faslifiziert, womit Ihre These als unrichtig verworfen werden muss. Dies bedeutet aber nicht, dass ich die vorhandene Ausländerfeindlichkeit verniedlichen will, ganz im Gegenteil. Jeder einzelne Ausländerfeind in Österreich ist einer zuviel. Hierbei unterscheide ich aber sehr wohl auch zwischen Ausländerfeindlichkeit und Kritik am Verhalten einzelner Ausländer, welche absolut nicht repräsentativ für alle sind.

Howard Roark1
 
29.11.2006 18:12
Schön wär's ja, wenn die Xenophobie nur bei Orange/Blau konzentriert wäre!

Aber das verschärfte Fremdenrecht haben SPÖVP fleißig mitbeschlossen, mit dem eiskalten Kalkül in diesem braunen Sumpf mitzufischen.

Xenophobie ist die Vorstufe zum Rassismus und als solche eine maligne Wucherung der Gesellschaft. Sie gehört bekämpft, wo man sie findet. Wer auch noch Öl in dieses lodernde Feuer gießt und auf dieser Welle surft, ist ein Faschist, egal in welcher Partei er gerade ist.

Radikaloperation tut not, bevor das metastasiert!

referent lovejoy
29.11.2006 14:16

bitte keine scheu auch die övp und einige ihrer wähler anzuführen. nur weil die övp noch ein halbwegs intelligenteres klientel hat, heißt es nicht, dass es frei von wahnsinn ist.

fohri
29.11.2006 12:49
Es reicht ...

weg mit dieser Regierung!

blackhawk
29.11.2006 17:14

Ehm...
..ist die nicht bereits weg?
Kann mich da an sowas wie eine Wahl erinnern.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1824

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.