Microsoft hat im Rechtsstreit um seine verbilligten Programmversionen für den Verkauf mit einem PC eine Niederlage erlitten. Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Klage des Unternehmens gegen die Praxis ab, dass diese so genannten OEM-Versionen (Original Equipment Manufacturer) auch unabhängig vom gleichzeitigen Kauf der Hardware vertrieben werden. Der Konzern wollte durchsetzen, dass die mit unterschiedlich hohen Preisabschlägen abgegebenen OEM-Versionen von Betriebssystemen nur zusammen mit einem Computer verkauft werden dürfen. Wer das Programm gesondert kaufen will, muss dafür den wesentlich höheren Paketpreis im Einzelhandel zahlen. Ohne Vertragsverhältnis Ein in Berlin ansässiger Computerhersteller, der vertraglich nicht an den Software-Hersteller gebunden ist, hatte ein OEM-Programm ohne gleichzeitigen Computerkauf an einen Endverbraucher weiterverkauft. Deshalb wurde er von dem amerikanischen Konzern wegen Verletzung seiner Urheberrechte verklagt. Die Klage wurde nun in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgewiesen. In der Begründung hieß es, ohne Zweifel stünden die Softwareprogramme unter Urheberschutz. Nachdem das OEM-Programm aber mit Zustimmung von Microsoft in den Handel gekommen sei, könne das Unternehmen den weiteren Vertrieb nicht mittels des Urheberrechts kontrollieren. Der Urheber habe nur das Recht, die Umstände "des ersten Inverkehrbringens zu bestimmen", entschied der Bundesgerichtshof. (APA/AP)