Schweiz: Für private Zwecke soll man Kopierschutz umgehen dürfen

Redaktion, 9. Juli 2007, 11:29

Umstrittene Regierungsvorlage soll abgeändert werden - DRM darf keine Einschränkungen mit sich bringen

Im Schweizer Parlament findet eine heftige Diskussion über eine umstrittene Regierungsvorlage zum Urheberrecht statt. Einerseits soll es Verboten werden dass "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten umgangen werden". Andererseits sieht der Gesetzesentwurf des Bundesrates vor, dass Kopierschutzknacken für private Zwecke erlaubt wird.

Rein privater Gebrauch

Die Diskussion entbrannte um die Frage, ob das Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke", nicht durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (so genannte DRM-Systeme) eingeschränkt würde und es hier einen Handlungsbedarf gibt. Laut der Verlage ist auch das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig.

Diskussionen

Im Vorfeld der parlamentarischen Auseinandersetzung mit der Thematik kam es unter KünstlerInnen und ForscherInnen im Rahmen der Initiative Kunstfreiheit.ch zu Aktionen gegen den geplanten Rechtsschutz für DRM-Systeme - eine Unterschriftenaktion wurde gestartet und ein offener Brief verfasst. Bekannte Schweizer Musiker wie Andreas Vollenweider und Urs Frauchiger zeigten sich skeptisch ob der rechtlichen und technischen Schutzmaßnahmen. Das Urheberrecht "wird über kurz oder lang so oder so kollabieren", prognostizierte Vollenweider. Und Frauchinger mahnte zur Wachsamkeit, dass Staat und Wirtschaft nicht mit Hilfe von DRM "einen gigantischen Überbau und eine riesige Bürokratie produzieren, welche die Kreativität ersticken."

"Überwachungsstaat Internet"

Es finden sich jedoch auch BefürworterInnen für eine weitaus restritivere Politik. SO wird etwa gefordert, dass spezielle Software, die für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen entwickelt wurde, verstärkt zum Einsatz kommen sollte. Raubkopierer könnten so, wie etwa in Deutschland, über längere Zeit observiert werden, auch wenn sie zwischenzeitlich Namen, Domain oder Server gewechselt werden würden. Die im "Überwachungsstaat Internet" so aufgespürten Cracker würden dem Staatsanwalt gemeldet. Wie heise meldet sollen so in Deutschland bereits zu über 100.000 Strafanzeigen eingegangen sein. In der Schweiz würde es jedoch noch juristische Hindernisse geben, die eine entsprechende Vorgehensweise verunmöglichen.(red)

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -text

bravo...

ich glaub ich zieh später mal wirklich in die schweiz

in your face DRM-lobby!

Man sollte den NATO-Verteidigungsfall ausrufen, die Schweiz lehnt sich auf :-)

Mein Gott! Echte Demokratie!

Oder hat die Musikindustrie dort einfach noch nicht genug Politiker gekauft, wie im Rest der Welt?

Fritz.

das liegt sicehr daran,

dass in der schweiz vieles vom volk bestimmt wird und nicht von den politikern. jeder schweizer geht mehrere male im jahr zum postkasten um über dies und das abzustimmen.

passt nur auf, das euch die Konzerne durch ihre Handlanger in den Regierungen nicht den Krieg erklären...

Die lassen sich nicht nehmen euch auszubeuten...

kreativität ? Das ist denen nur unter Verträgen mit den Konzernen erwünscht... alles andere bringt keinen Profit...

Ist auch logisch.

Außer es gibt einen Polizisten pro Haushalt, der präventiv zugeteilt wird und kontrolliert, dass ja kein böser Abspielschutz umgangen und die Shift-Taste nicht gedrückt wird.

ich frag mich langsam eh ob die shifttaste nicht gesetzeswidrig istt

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