Bauernfänger im Internet: AK Salzburg startet Musterprozess

Redaktion, 22. November 2006, 11:30
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    foto: peter steffen dpa/lni

Vor allem Jugendliche fallen häufig auf vermeintliche Gratisangebote im World Wide Web herein

"Finger weg von vermeintlichen Gratisangeboten im Internet!" Diesen Appell richtete die Salzburger Arbeiterkammer (AK) am Dienstag in einer Pressekonferenz an Internetkonsumenten. Die AK übernimmt nun den Rechtsschutz für einen 18-jährigen Burschen aus Bischofshofen, der in die Falle einer niederösterreichischen Firma getappt und von dieser dann auf 700 Euro verklagt worden ist, und erhofft sich durch den Musterprozess rechtliche Klarheit in dem bisher nicht ausjudizierten Bereich.

"Nepper, Schlepper, Bauernfänger"

Die "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" im World Wide Web befänden sich auf dem Vormarsch und würden zahlreiche Fallen für die User auslegen, wie Gratisangebote, Gewinnspiele, Tests, Gutscheine, Lehrstellen und vieles mehr. "Die Webseiten sind meistens nach dem gleichen Muster aufgebaut", berichtete Siegfried Pichler, AK-Präsident: "Die hohen Kosten und das Rücktrittsrecht sind versteckt im schwer überschaubaren Text." Dies schlägt sich auch in den wachsenden Beratungszahlen der AK nieder.

Jugendliche besonders gefährdet

Es sind vor allem Jugendliche, die den Unternehmen ins Netz gehen. Sie sind besonders empfänglich für die angebotenen Verlockungen und eine Hauptzielgruppe für das Internet. So ist beispielsweise ein jetzt 18-Jähriger aus Bischofshofen einer niederösterreichischen Firma in die Falle gegangen. Angelockt von einem vermeintlich gewonnenen MP3-Player, gab er die Kontonummer bekannt. Dann wurden von seinem Konto monatlich - für einen Minderjährigen beträchtliche - Beträge von 120 bis 130 Euro abgebucht. Als seine Mutter schließlich das Konto sperren ließ, wurde der Junge mit Mahnungen und Drohungen bombardiert und schließlich auf 700 Euro geklagt.

Erster Fall

Hilfe suchend wandte er sich an die AK, die seinen Rechtsschutz übernommen hat. Es sei das erste Mal in den letzten Jahren, dass eine Firma tatsächlich klagt, schilderte Konsumentenschützerin Bettina Flöckner. Die Beweispflicht liege beim Unternehmen und sei nur durch ein Gerichtsverfahren erbringbar. Solche Verfahren seien teuer und aufwendig, weshalb die Firmen üblicherweise auf Klagen verzichten. Somit "handelt es sich hier um einen Präzedenzfall", führte Flöckner weiter aus.

Keine Rechtsgeschäfte

Minderjährige ohne eigenes Einkommen dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine Rechtsgeschäfte abschließen, die ihre Lebensbedürfnisse beeinträchtigen. Solche Verträge gelten als nichtig. "Die Chancen, den Prozess zu gewinnen, stehen gut", meinte Flöckner. Es sei nicht nachvollziehbar, welcher Vertrag vorliege oder welche Dienstleistungen der Bursche eigentlich in Anspruch genommen habe. Denn auf seinen MP3-Player warte er noch heute.(APA)

???

und welche Firma war das? Wie genau, sah der Trick aus? Wovor müssen wir uns fürchten?

abgesehen davon, dass jeder tr.... auf jeden blödsinn reinfällt, wo nur "gratis" erwähnt wird,

is dieser "jugendliche" ist 18 jahre alt und darf wählen.
also is der begriff "minderjährig" hier nicht wirklich richtig.

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