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Fliegerbomben aus dem 2. Weltkrieg.

Foto: dpa/Jens Büttner
Salzburg/Wien - Nach der spektakulären Sprengung einer Fliegerbombe am 3. November in der Stadt Salzburg erreicht die Diskussion um die Bezahlung der Sondierungs- und Freilegungskosten von Kriegsrelikten nun das Parlament. Da die Besitzerin des betroffenen Grundstückes rund 100.000 Euro selbst bezahlen muss, forderte am Sonntag die Salzburger Grünen-Nationalratsabgeordnete Birgit Schatz "eine klare gesetzliche Grundlage vom Parlament".

Die öffentliche Hand dürfe sich bei der Entsorgung von Kriegsmaterialien nicht einfach aus der Verantwortung stehlen, betonte Schatz. "Den Großteil der Sicherungskosten für Kriegsrelikte einzelnen Bürgerinnen und Bürgern aufzubürden ist inakzeptabel. Hier weist das Gesetz unzumutbare Lücken auf." Um diese zu schließen, "ist im Nationalrat lediglich eine einfache Mehrheit nötig".

Musterprozess

Wie problematisch die ungenaue Gesetzeslage sei, zeige sich auch bei dem Musterprozess, den die Stadt Salzburg seit Jahren gegen die Republik Österreich führt. Denn der Bund fühlt sich lediglich für die Entsorgung, im jüngsten Fall also für die Entschärfung durch Sprengung zuständig, nicht aber für die Arbeiten im Vorfeld. Man könne die Summen, um die es da gehe, "nicht einzelnen Privatpersonen aufhalsen", sagte die Nationalratsabgeordnete.

Für Schatz leitet sich eine umfassende Entsorgungspflicht des Bundes auch aus dem Artikel 14 des Staatsvertrages von 1955 zwischen Österreich und den alliierten Mächten sowie der Sowjetunion ab. Allerdings: Dort hat sich die Republik nur dazu verpflichtet, "Kriegsmaterial alliierten Ursprungs" dem betreffenden Staat zurückzugeben und überschüssiges Kriegsmaterial deutschen oder nicht alliierten Ursprungs zu vernichten oder unbrauchbar zu machen. Darüber hinaus betrachtet Österreich diesen Punkt seit 1990 als obsolet an. (APA, moe, DER STANDARD - Printausgabe, 13. November 2006)