
Gusenbauer, Cap: Stark genug, "den politischen Mehrwert einer Dynamisierung des Parlaments" zu erkennen?
Christoph Chorherr ist zuzustimmen. Es ist an der Zeit, politisches Brauchtum in Österreich an jenen Normen zu messen, die dieses, vorgeblich, determinieren und legitimieren. Insbesondere an der Bundesverfassung. Wie Chorherr zeigt, ergibt sich hieraus eine charakteristische Differenz zwischen dem in Österreich politisch Üblichen, dem also politisch Normalen, und, beispielsweise, Verfassungsnormen. Und es ist aus dem Messen des Normalen an der Verfassungsnorm eine reale Utopie politischen Handelns zu gewinnen: zunächst als Einlösung politischer Spielräume, die verfassungsrechtlich gewährleistet sind.
Der Vergleich des politisch Üblichen mit der Politik vorgeblich bedingenden Norm des Verfassungsgesetzes weist Chorherr nicht nur als Kritiker politischer Normalität aus. Die Proklamierung verfassungsrechtlicher Norm als politisches Programm macht ihn zum Visionär anderer als der von Vranitzky einst bedauerten Art.
Auf solider Grundlage des B-VG sollte die(se) Vision weiter gedacht; und der politische Prozess - von seinen verfassungsrechtlichen Wurzeln aus - verändert, im Wortsinn "radikalisiert" werden. Hieraus kann nicht nur eine Schärfung der im Beitrag Chorherrs angesprochenen Gewaltenteilung folgen, sondern eine Reanimierung des demokratischen Prozesses.
Chorherr spricht richtig die Geiselhaft an, in der ein Teil der - im B-VG so genannten - "Vollziehung", also die Bundesregierung, die Gesetzgebung hält; normalerweise und - mit wenigen punktuellen Ausnahmen, zu denen die zu Zeiten der großen Koalition eingesetzten Untersuchungsausschüsse in Sachen Noricum und Lucona gehören - ununterbrochen seit 1955.
Die Gesetzgebung vollzieht, im Normalfall, Entscheidungen der Regierung. Solch artigem Vollzug entspringt die übergroße Mehrheit der Gesetze des Bundes. Das Verhältnis zwischen Vollziehung und Gesetzgebung ist, gemessen an der Systematik des B-VG, auf den Kopf gestellt. Und es geht die politische Kontrolle der Bundesregierung durch das Parlament verloren.
Zu den Instrumenten dieser Kontrolle gehört, zum einen, das Recht des Nationalrates, Untersuchungsausschüsse einzusetzen (Art 53 Abs 1 B-VG); zum anderen, das Recht des Nationalrates, "der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder durch ausdrückliche Entscheidung das Vertrauen" zu versagen (Art 74 B-VG); wie auch das Recht, Regierungsmitglieder, gemäß Art. 142, Abs 2 B-VG, verantwortlich zu machen ...
Vom Üblichen ...
Das Wahlergebnis des 1. Oktobers erschwert die Fortschreibung des bis dato Üblichen. Die demokratische Kultur sollte hievon profitieren. Und das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Vollziehung, zwischen Parlament und Regierung sollte der Verfassung angepasst werden. Dies ist der politische Auftrag, der mit aus dem Wahlergebnis folgt. Diesem Auftrag wird unter drei Voraussetzungen entsprochen werden können:
Erstens, muss das Gleichgewicht zwischen Parlament und Exekutive verändert werden. Das Parlament muss die - einer repräsentativen Demokratie - adäquate Ebene der politischen Auseinandersetzung werden. Hiezu gehört, die Dynamik von Debatte, Rede und Widerrede sowie des Aufeinandertreffens unterschiedlicher Meinungen zu ermöglichen. Im Vergleich zu bisher Praktizierten ist der politische Stellenwert des Parlaments aufzuwerten.
Zweitens, die Regierung muss ein klar abgegrenztes und also nachvollziehbares Programm präsentieren. Dieses Programm muss - unter anderem - Gegenstand parlamentarischer Initiative sein. Die Zusammensetzung von ad hoc sich bildenden parlamentarischen Mehrheiten - immer wieder variierend -, welche seine Verwirklichung ermöglichen, ist dabei sekundär. Das Programm muss am Anfang der Gesetzgebungsperiode klar formuliert sein.
Der Erfolg einer Regierung würde an der Dynamisierung des parlamentarischen Prozesses und an der größtmöglichen Verwirklichung ihres Programms gemessen werden. Vor dem Hintergrund des bis dato politisch Üblichen, im Sinne der notwendigen Veränderung des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive, wäre das Scheitern der Umsetzung von Teilen eines Regierungsprogramms am Widerstand des Parlaments gegebenenfalls als Erfolg zu werten. Und es muss Teil des hier angedachten Versuches sein, den politischen Prozess tendenziell in Einklang mit den Möglichkeiten des B-VG zu bringen, dass eine Bundesregierung zurücktritt, weil ihr die Realisierung ihrer programmatischen Vorhaben verwehrt ist.
Die Folge dieses Schrittes sollten Neuwahlen des Nationalrates sein. Und es ist nicht einzusehen, warum Wahlen als Problem parlamentarischer Demokratie und nicht als deren jeweiliger Hochpunkt angesehen wird. Programm-bezogenes Regieren bedingt programmatisch akzentuierte Wahlauseinandersetzungen.
... zum Möglichen
Hieraus schließ die dritte Voraussetzung für die Aufwertung des Parlaments: Die Institutionen parlamentarischer Demokratie - das Parlament ebenso wie die Regierung - müssen neue Wege der Interaktion mit dem Souverän finden. Die Belebung des Parlamentarismus, wie im B-VG normiert, ist ohne Erstarken der oft beschworenen Zivilgesellschaft undenkbar. Derzeit - und ich denke etwa an das "Anhören" der Vertreter der Zivilgesellschaft im Rahmen der Arbeiten des Verfassungs-Konvents - spiegelt die Zivilgesellschaft die Paralyse des Parlamentarismus wider.
Eine aktuell wahrgenommene Schwäche der beiden so genannten "Großparteien" - nicht imstande zu sein, die bisherige politische Normalität ohne weiters fort zu spinnen - lässt das hier Dargestellte und auch von Chorherr Vorgeschlagene realisierbar erscheinen. Hiezu kommt die derzeitige Stärke der Führung der SPÖ, welcher zuzutrauen ist, den politischen Mehrwert zu erkennen, den sie aus der Dynamisierung des österreichischen Parlamentarismus gewinnen kann. Der Versuch sollte jedenfalls unternommen werden. (DER STANDARD, Printausgabe, 10.11.2006)
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wo es eine wirkliche trennung zwischen "executive" und "legislative" gibt, ist das nicht der fall. freilich müssen jene abg., die eine regierung einsetzen, ihr auch treu sein.
es ist nebensache, dass zB britische MPs mehr als österreichische Nabg. darüber maulen, wie sie gegen ihre parteilinie abstimmen werden. sie erfüllen diese drohungen nur selten; wenns wirklich einen parteiinternen streit gibt, dann wird peinlich genau darauf geachtet - und ausverhandelt - dass die zahl der ausreisser nie zu einer wirklichen niederlage der regierung führt.
das ist eine andere show - briten mögen & inszenieren eben aufmüpfigkeit so gern wie österreicher gehorsam. das grundlegende parlamentarische system ist aber das gleiche.
...eben NICHT!
solang die regierung die politik betreibt, die sie angekuendigt hat und fuer die sie installiert wurde, solang ist alles in ordnung.
wenn das nicht mehr der fall ist, ist es aufgabe des direkt gewaehlten parlaments, der lediglich ernannten regierung das misstrauen auszusprechen.
das wirklich freie spiel von legislative und exekutive, halt.
dort ist entweder der congress gegen den präsidenten, oder für ihn, im letzteren fall nickt sie eher alles ab.
in einem system wie unserem, wo es entgegen dem artikel keine wirklichen ansätze einer strukturellen trennung von regierung und legislative gibt, ist das einfach utopisch.
in irland hat der staat am anfang auch geglaubt, ohne parteien auszukommen. hat nur dazu geführt dass es keine rechtliche basis für die parteien oder ihre finanzierung gegeben hat und diese von allerlei gaunern finanziert werden.
dass innerparteiliche streite offener ausgertagen werden, das wärs schon wünschenswert, ist aber eine frage der kultur und nicht der geschäftsordung.
...mir ist es voellig gleichgueltig, was alles IST und was UTOPISCH anmutet.
es gibt utopien, die sind beruecksichtigenswert.
wer sich DA hineintraut, um was zu aendern, hat bei mir gewonnen (braune einmal nicht gezaehlt).
beispiel F: da haut die eigene parlamentsmehrheit einem villepin oder einem sarkozy idiotische gesetze solang um die ohren, bis was g'scheites daherkommt, oder die opposition bringt so lange abaenderungsantraege ein, bis fuer alle seiten was befriedigendes herauskommt.
und diese antraege der opposition werden auch noch sachlich diskutiert und teilweise von der mehrheit angenommen!
zumindest DAS moecht ich noch erleben!
abseits der gemeinsam angenommenen selbstverstaendlichkeiten.
der nationalrat hat die bundesregierung gewählt (und auch ununterbrochen getagt, es gab keine sessionen; die wurden schrittweise auf betreiben der christlich-sozialen eingeführt).
die "kelsen-verfassung" war ein radikal parlamentarisches modell.
nach dem b-vg in der fassung der novellen 1925 und 1929 ernennt der bundespräsident die regierung (die angelobung ist ein bloßer formalakt).
echte separation of powers ist was ganz anderes.
die amis wählen den congress und den präsidenten unabhängig voneinander.
der congress kann sich den präsidenten genausowenig aussuchen wie er die congressmehrheit. NUR DANN gibt es ein parlament, das nicht 99,999% von dem, was ihm die regierung vorlegt, abnickt.
hier ist die regierung die "executive", das der präsident abseits der regierung die tagesgeschäften von ministerien dirigieren könnte, ist ein purer holler. und die regierung muss eine mehrheit im NR haben; das heisst, der präsident kann sie sich auf keinem fall aussuchen.
das ist eine kühne behauptung, weil die vollziehung nach dem b-vg an die gesetze gebunden ist. es gibt viele modelle von rechtsstaatlicher gewaltentrennung und keines ist vollkommen. die us-amerikanische präsidialdemokratie auch nicht (starkes veto des präsidenten, recht zur ernennung von höchstrichtern), denn sie hat es einer reihe von präsidenten ermöglicht, ihre prärogative v.a. im kriegsfall ziemlich auszudehnen.
http://www.kraehwinkel.at/zitat_und... ltages.php
verwaltung, gesetzgebung und richterliche gewalt sind nur im idealfall im einfluss aufeinander gleich ausgewogen.
aber dass die hiesigen abgeordneten ihren rückgrat bei der tür abgeben, ist eine frage der kultur.
und nicht eine schlimme folge der verfassung, die ja insgesamt eine ganz akzeptable ist.
mir brauchen nicht an den institutionen tüfteln, mir brauchen andere leute wählen.
das rückgrat an der tür abgeben... was sie abgeben, sind unterschriebene erklärungen, dass sie auf ihr mandat verzichten, und der klub braucht nur das datum einsetzen, wenn er sie loswerden will. das kommt einem gebundenen mandat nahe, hat aber eigentlich nix mit gewaltentrennung zu tun. und ist bedenklich und sicherlich eine frage der kultur, dass es das hier (und jedenfalls auch in deutschland) gibt.
noch vor den besonderheiten des ö verhältniswahlrechts gehören zur ö polit-kultur die exzessive parteienförderung und die presseförderung. dass es eine nur eingeschränkte öffentlichkeit gibt, da muss man armin thurnher schon immer wieder recht geben.
ich find auch, dass die situation bezüglich parteienfördeung, offen und über umwege, viel relevanter ist als alles andere.
ein durchaus enstehen wollende epochenwechsel, bei dem neuen mehrgheiten möglich würden, wird durch die werbeüberacht der beiden grossen parteien verhindert. webebudgets auf ein drittel kürzen - was auch reichen würde, um jedem wählr die positionen sattsam bekannt zu machen - und wir hätten auf einem schlag keinen patt mehr.
1. Der Präsident ist nicht derart von der Mehrheit im Parlament abhängig, er kann nur durch Impeachment abgesetzt werden und nicht durch bloßes Misstrauensvotum,
2. Es gibt ein Persönlichkeitswahlrecht mit Mehrheitsprinzip,
3. die Senatoren und Abgeordneten sind mit wesentlich besseren Stäben und Mitteln ausgestattet
...dass so ein ein innenpolitisches kriserl auch ein denkerisches katharserl der gelebten verfassung nach sich zieht.
moegen diese republikanischen sitten definitiv einreissen.
bis runter auf bezirksniveau!
ich weiss, ich weiss: man wird ja noch traeumen duerfen.
Verbal und mutig wird die ÖVP geprügelt und kriminalisiert.
Verbal und ängstlich kacken sich die Genossen gleichzeitg an, weil sich die ÖVP das rote Theater nicht gefallen lässt und die rote Kanzlerschaft damit in Gefahr ist.
Einem solchen Verhalten müsste eigentlich eine pathologische Störung zugrundeliegen....
Ich fange an, den Autor als Ikone zu schnitzen und über meinem Denkaltar aufzustellen.
Wenn alle jene, die da sagen zu ändern geht nicht, es änderten, wäre es geändert.
Scheinbar gehört es nicht hierher: In Salzburg wird eine Bürgerin seckiert und soll 100000.- € Bombenentsorgung (aus Kriegszeit) zahlen.
Es zeigt, wie weit sich Vernunft und Sevice für den Bürger getrennt haben. Für die Erfüllung der Pflicht, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen, wird fleißig kassiert.
Dann sollen wir Bürger die Vorhaltekosten privat.... Da bräuchte niemand Staat!
Mehr Vernunft ins Parlament - Sie haben recht Hr. Specht!
Cool denken und lustig.
der sich seinen doktorvater ja als berater ins ministerium geholt hat, ist maznetter ein steuerberater der sich in der wirtschaft auskennt. ausser einem alibijob bei magne, die stronach strategisch geschickt verteilt, hat er keinerlei erfahrung in der wirtschaft.
als urlaubsminister hingegen könnte er reüssieren. er ist ohnehin gerade auf der suche nach geeigneten destinationen in marbella, auf den malediven (gerade während der koalitionaverhandlungszeit urlaubt es sich da sehr gut) ...
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