Einstweilige Verfügung gegen Verlag - Rowohlt kündigt Widerspruch an
Hamburg - Der deutsche Philosoph Jürgen Habermas (77) hat beim
Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen die Joachim-
Fest-Autobiografie "Ich nicht" erwirkt. Dem Rowohlt Verlag wird darin
mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro gedroht und verboten, eine
Passage zu verbreiten, die eine vorsätzliche üble Nachrede enthalte,
teilten die Habermas-Anwälte am Freitag mit. In einer Passage des
Buches des kürzlich verstorbenen Fest wird Habermas als etwa
14-Jähriger in die Nähe des NS-Regimes gerückt.
"Ehrverletzenden Behauptungen"
"Jürgen Habermas wird es nicht hinnehmen, wenn Medien die
ehrverletzenden Behauptungen von Joachim Fest weiter verbreiten",
erklärten dessen Anwälte. Rowohlt kündigte bereits Widerspruch gegen
die Einstweilige Verfügung an. Der kaufmännische Leiter des Verlags,
Eckhard Kloos, sagteam Freitag: "Die Einstweilige Verfügung
stellt einen erheblichen Eingriff in den wirtschaftlichen Betrieb
dar, den wir nicht hinnehmen werden."
Unterlassungserklärung
Bereits Ende Oktober hatte die Ringier Publishing GmbH den
Habermas-Anwälten zufolge eine Unterlassungserklärung wegen der
Verbreitung der Passage in der Zeitschrift "Cicero" und
ehrverletzender Behauptungen abgegeben.
Habermas hatte sich zuvor in scharfer Form gegen den Bericht der
Zeitschrift gewandt. Es handle sich um eine Denunziation, "die das
durchsichtige Ziel verfolgt, zusammen mit Grass eine unbequeme
Generation von Intellektuellen abzuräumen...", schrieb Habermas
damals in einer der dpa vorliegenden "Stellungnahme" an "Cicero"-
Chefredakteur Wolfram Weimer.
Der "Cicero"-Autor Jürgen Busche setzte sich in seinem Artikel mit
einem seit Jahrzehnten kolportierten Gerücht auseinander. Dabei
zitiert Busche auch eine Passage aus Fests kürzlich erschienener
Autobiografie "Ich nicht", in der Habermas zwar nicht direkt mit
Namen genannt wird, aber gemeint sein dürfte. (APA/dpa)