Im ersten Prozess um die umstrittenen Millionen-Zahlungen bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone waren die sechs Beschuldigten im Juli 2004 freigesprochen worden; der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil jedoch Ende 2005 auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Düsseldorfer Gerichts zurück.
Damit geht es in der zweiten Auflage des Prozesses erneut um die Rechtmäßigkeit der Prämien und Pensionsabfindungen von insgesamt 57 Mio. Euro, die nach der Übernahme durch Vodafone an amtierende und frühere Mannesmann-Manager geflossen waren.
Die Zahlungen waren vom damaligen Aufsichtsratspräsidium des Düsseldorfer Konzerns beschlossen worden, dem unter anderem Ackermann und der ebenfalls angeklagte frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel angehörten. Allein Esser hatte seinerzeit laut Anklage eine Anerkennungsprämie von rund 16 Mio. Euro erhalten. Vodafone hatte Mannesmann Anfang 2000 nach langem Ringen für den damaligen Rekordpreis rund 180 Mrd. Euro übernommen.
Im ersten Mannesmann-Prozess hatte die Düsseldorfer Strafkammer das Verhalten der Angeklagten als nicht strafbar im Sinne des Untreuevorwurfs gewertet; der BGH gelangte dagegen in der Revisionsverhandlung zu der Auffassung, die Beschuldigten hätten unrechtmäßig über fremdes Vermögen verfügt.