Richter Peter Tischler wies die Berufung unter anderem deshalb ab, weil der Angeklagte bereits einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss zu verantworten hatte. Außerdem sei durch das Verhalten des Skilehrers ein "gravierender Schaden" entstanden, für den das Strafmaß angemessen sei. Die Verteidigung hatte Berufung eingelegt, um die "relativ lange" Probezeit von drei Jahren auf zwei Jahre zu reduzieren. Man müsse dem Beschuldigten zugute halten, dass es nicht sicher sei, dass er selbst die Lawine ausgelöst hätte. Es hätte sich bei den verunglückten Kanadiern darüber hinaus um Freunde gehandelt, die er unentgeltlich geführt habe.
Zu dem Abgang der 28.000 Tonnen Schnee mit sich reißenden Lawine war es am 22. Jänner 2005 im freien Skiraum gekommen. Im Unfallhang befanden sich zwölf Personen. Dem Skilehrer wurde vorgeworfen, dass er bei herrschender Lawinenwarnstufe "4" (auf der fünfteiligen Gefahrenskala) mit der Gruppe in den Hang eingefahren sei, obwohl er als staatlich geprüfter Skilehrer und Skiführer bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennen hätte können, dass erhebliche Gefahr einer Lawinenauslösung bestand.