Wien - Die österreichische Fußball-Bundesliga hat am Montag auf das Einbringen des Konkursantrags durch Sturm Graz mit einer Presseaussendung reagiert. "Entsprechend der Bestimmungen des Lizenzierungsverfahrens hat die Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht zwangsläufig den Entzug der Lizenz zur Folge, obwohl diese Möglichkeit grundsätzlich besteht", hieß es in dieser.

Bundesliga-Vorstand Georg Pangl meinte: "Sollte der Masseverwalter die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs im Sinne der Befriedigung der Gläubigerinteressen als sinnvoll erachten, wird die Bundesliga diese Entscheidung natürlich unterstützen. Der SK Sturm wäre dann weiterhin Mitglied der T-Mobile Bundesliga. Erst eine Einstellung des Spielbetriebs durch den Masseverwalter hätte den Lizenzentzug zur Folge." Als Masseverwalter fungiert Norbert Scherbaum.

Dass den Grazern im Mai 2006 überhaupt die Lizenz für das laufende Spieljahr erteilt wurde, begründete die Liga damit, dass die notwendigen Kriterien bzw. die positive Fortbestandsprognose (von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestätigt) erfüllt wurden. "Eine Lizenzverweigerung unter diesen Voraussetzungen wäre mit Sicherheit vom Ständigen Neutralen Schiedsgericht auf Grund nicht bestimmungsgemäßer Entscheidung aufgehoben worden", so Pangl.

Zum Lizenzierungsverfahren im Allgemeinen meinte der Burgenländer: "Das von der UEFA vorgeschriebene Lizenzierungsverfahren dient den Klubs als unterstützendes Kontrollinstrument in ihrem Handeln im wirtschaftlichen Bereich. Auch eine positive Lizenzentscheidung kann nicht als absolute Garantie für den finanziellen Fortbestand eines Klubs gewertet werden. Die Klub-Funktionäre sind für alle intern getroffenen Entscheidungen eigenverantwortlich."

Das in der heimischen Liga angewandte Lizenzierungsverfahren wird jährlich von einem von der UEFA beauftragten unabhängigen Schweizer Zertifizierungsunternehmen ob der Einhaltung der knapp 50 von der UEFA vorgegebenen Qualitätsstandards geprüft und zugelassen.(APA)