Gedenken an Revolution von 1956 von Zwist überschattet
Redaktion
,
Mit einem Festakt in der Budapester Staatsoper begannen am Sonntag die offiziellen Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der ungarischen Revolution von 1956. Die Festredner waren der ungarische Staatspräsident László Sólyom und sein österreichischer Amtskollege Heinz Fischer. Mit dieser Geste sollte die besondere Bedeutung Österreichs in den dramatischen Herbsttagen 1956 herausgestrichen werden: Damals half das Nachbarland mit Hilfslieferungen, nach der Niederschlagung des Aufstands wurden 180.000 ungarische Flüchtlinge vorübergehend oder dauerhaft in Österreich aufgenommen.
Den Höhepunkt der offiziellen Feiern bildet heute, Montag, ein Festakt im Budapester Parlament. Unter den Gästen sind neben Fischer unter anderem auch EU-Kommmissionspräsident José Manuel Barroso, der deutsche Bundespräsident Horst Köhler, Spaniens König Juan Carlos I. und Norwegens König Harald V.
Für ein paar hundert Dauerdemonstranten der politischen Rechten, die seit drei Wochen gegen die Regierung des sozialistischen Premiers Ferenc Gyurcsány protestieren, fand die Polizei eine salomonische Lösung: Sie dürfen bleiben, werden aber mit mehreren Meter hohen Paravents von den Staatsgästen abgeschirmt. Der rechtskonservative Oppositionsführer Viktor Orbán, der wie die Demonstranten den Rücktritt Gyurcsánys verlangt, lässt am Montagnachmittag seine Anhänger beim Hotel Astoria zu einer eigenen 56er-Kundgebung aufmarschieren.
Trotz festlicher Beflaggung der Stadt ist das Gedenken von innenpolitischem Zwist überschattet. Am Sonntag, als Sólyom, Gyurcsány und die sozialistische Parlamentspräsidentin Katalin Szili aus Anlass des Festtages mehrere Dutzend Orden verliehen, verweigerten sechs Geehrte, unter ihnen Ex-Verfassungsrichterin Éva Vasadi-Tertyánszky und fünf ehemalige Revolutionsteilnehmer, Gyurcsány und Szili den Handschlag. (Gregor Mayer aus Budapest/DER STANDARD, Printausgabe, 23.10.2006)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.