Wirtschaftsminister Bartenstein kann die Ablehnung der Verordnung "nicht verstehen".

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Wien - Wirtschaftsminister Bartenstein will einen zweiten Anlauf starten, um Konsens im Arbeitskreis Soziales in Sachen Pflege zu erreichen. Konkret geht es um seine Verordnung, die eine Aufhebung der Übergangsfristen für Pflegepersonal aus den neuen EU-Ländern brächte. Diese wurde am Donnerstag von Chefverhandlerin Gabi Burgstaller (S) abgelehnt. Bartenstein am Freitag im Ö1-Mittagsjournal: "Ich möchte versuchen, die SPÖ und Burgstaller doch noch an Bord zu holen."

Schritt zur Lösung

"Ich kann die Ablehnung der Verordnung nicht verstehen", zeigte sich Bartenstein weiter verwundert, selbst SPÖ-Pensionistenchef Karl Blecha habe diese als ersten Schritt zur Lösung der Pflegemisere bezeichnet. Der Wirtschaftsminister betonte, dass durch die Verordnung Rechtssicherheit geschaffen werden. Auch das Modell Mahnungen statt Strafen für ausländische illegale Pfleger verteidigte er. Bartenstein weiter: "Ich habe mit dem Entwurf eine Willenskundgebung gemacht."

Burgstaller rechtfertigt Ablehnung von Bartenstein-Entwurf

Die SPÖ-Chefverhandlerin in der Arbeitsgruppe Soziales bei den Koalitionsverhandlungen, Gabi Burgstaller, rechtfertigte am Freitag die Ablehnung ihrer Partei gegen die Pflege-Verordnung von Wirtschaftsminister Bartenstein. Diese helfe den Pflegebedürftigen nicht und belaste den heimischen Arbeitsmarkt, hieß es in einer Aussendung. Nach arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen würden sich illegale Pflegekräfte aus den EU-Ländern auch weiterhin strafbar machen.

Die Verordnung bewirke nämlich, so Burgstaller, dass Österreichern, die Betreuungskräfte aus den Beitrittsstaaten beschäftigen, nicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bestraft werden können, so Burgstaller weiter. Die Vorstellungen der SPÖ: Beschäftigungsbewilligung im Einzelfall sowie kollektivvertragliche Regelung von Entlohnung und Beschäftigungsbedingungen. Arbeitgeber wären die bewährten Trägerorganisationen. Burgstaller verlangt außerdem vollständige Amnestie in beschäftigungs-, sozial- und steuerrechtlicher Hinsicht bei der Überführung in das legale Modell.

Blecha: Weitere Maßnahmen müssen folgen

Unterdessen meldete sich auch Blecha via Aussendung zu Wort. Er begrüßte die Verordnung abermals als "ersten Schritt, dem noch zahlreiche weitere Maßnahmen folgen müssen". Außerdem, so Blecha, sei in dieser Verordnung nicht das Fremdenrecht, das Arbeitsrecht sowie andere arbeitsrechtliche Richtlinien geklärt. Blecha: "Die Seniorenorganisationen begrüßen die Diskussion über die Legalisierung ausländischer Betreuungskräfte und die Entkriminalisierung aller Beteiligten, da dadurch Ängste in den betroffenen Familien genommen werden." (APA)