"Nach dem Waffengesetz darf jeder, der 18 Jahre alt ist, ein solche Waffe besitzen", erklärte der Villacher Stadtpolizeikommandant Erich Londer auf Anfrage der APA. Der 18-Jährige habe nach seiner Festnahme "wenig Bedarf gehabt, mit uns zu reden", sagte Londer. Die Einvernahme mehrerer Zeugen habe jedoch den Tathergang bestätigt. Bei dem Verhafteten sei auch eine Hausdurchsuchung vorgenommen worden. Weitere Ermittlungen würden im Laufe des Montags abgeschlossen werden, kündigte Londer an.
Österreich
Villacher Schussattentat: Täter bei Verhör unkooperativ und aggressiv
Schreckschusspistole legal erworben - Bei Verurteilung drohen bis zu fünf Jahren Haft
Klagenfurt - Jener 18-jährige junge Mann, der am
Samstagabend in Villach einem 21-Jährigen mit eine
Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen hatte, ist am Sonntag von
der Polizei verhört und anschließend in die Justizanstalt Klagenfurt
eingeliefert worden. Laut Polizeiangaben hat er sich äußerst
unkooperativ und aggressiv verhalten. Die Schreckschusswaffe war
legal im Besitz des Jugendlichen.
Inzwischen wurde der junge Mann in die Justizanstalt Klagenfurt
eingeliefert, bei einer Verurteilung wegen absichtlicher schwerer
Körperverletzung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Das 21 Jahre alte
Opfer aus Feld am See liegt nach einer Notoperation mit schweren
Augenverletzungen im Landeskrankenhaus Klagenfurt. (APA)