Konkret verweigert Slowenien seit Ende September als einziges Land die Annahme des so genannten Screening-Berichtes der Kommission für das Kapitel Fischerei. Mit diesem Bericht wird festgestellt, wie weit der Rechtsbestand EU-Kriterien entspricht. Er ist Voraussetzung für die Eröffnung eines Kapitels.
Bedingungen
Slowenien will in den Bericht einen Bezug zu einem bilateralen Grenzverkehrsabkommen aufgenommen haben, das Kroatien nicht entsprechend umgesetzt haben soll, heißt es in EU-Kreisen. Die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten bemühten sich zu verhindern, dass solche bilateralen Streitigkeiten zu EU-Themen gemacht werden.