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Erste Runde im Rechtsstreit des ehemaligen, über die BAWAG-Affäre gestolperten ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch gegen seinen langjährigen Arbeitgeber: Am Freitag treffen sich die Streitparteien erstmals im Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG), wo Verzetnitsch eine Klage gegen die von seinem Nachfolger Rudolf Hundstorfer ausgesprochene fristlose Entlassung eingereicht hat.

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Verhärtete Fronten: Während Verzetnitschs Anwalt Georg Schima am Freitag die geltend gemachten Ansprüche auf 845.000 Euro erhöhte, konterte der ÖGB mit der Feststellung, Verzetnitsch habe mit seinem Verhalten in der BAWAG-Refco-Affäre zahlreiche Mitglieder "vergrault".

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Dass sich seit April 2006 etliche ÖGB-Mitglieder verabschiedet haben, kreidete Rechtsanwalt Anton Ehm, der Anwalt des Gewerkschaftsbunds, ausdrücklich Verzetnitsch persönlich an, der sich diesen Vorwurf mit steinerner Miene anhören musste: Überraschenderweise war er zur ersten Tagsatzung in seinem arbeitsrechtlichen Verfahren erschienen.

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Nachdem bekannt geworden war, dass Verzetnitsch mit ÖGB-Geldern eine Haftung für die gleichermaßen hochspekulativen wie desaströsen Karibik-Geschäfte der BAWAG abgegeben hatte, habe der ÖGB erhebliche finanzielle Einbußen erlitten, stellte Ehm fest. Bis einschließlich September sollen demnach dem ÖGB in Folge einer bisher nie da gewesenen "Austrittswelle" 1,2 Millionen Euro an Mitgliedsbeiträgen entgangen sein, wobei Ehm als Maßstab die Zahlungseingänge von April bis September 2005 heranzog.

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Der Anwalt gab zu Protokoll, diese Summe sei den finanziellen Forderungen des langjährigen Präsidenten entgegenzuhalten, die sich aus 345.000 Euro an Abfertigungsansprüchen, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung sowie einem kapitalisierten Pensionsanspruch von 500.000 Euro zusammensetzen.

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Verzetnitsch war nicht bereit, zu diesen Feststellungen eine Stellungnahme abzugeben. "Dazu geb' ich keinen Kommentar ab", blockte er ab. Grundsätzlich hüllte sich der Ex-Präsident gegenüber den zahlreich erschienenen Journalisten in Schweigen. Sein Rechtsvertreter betonte allerdings, der behauptete Mitgliederschwund sei nicht darauf zurückzuführen, "dass der Kläger Anfang 2001 eine Haftungserklärung für die beklagte Partei abgegeben hat, sondern ausschließlich auf die Vorgangsweise der nach seinem Rücktritt bzw. seiner Entlassung verantwortlichen Personen der beklagten Partei."

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Der ÖGB wird in der schriftlichen Klage aufgefordert, Fritz Verzetnitsch binnen 14 Tagen die geltend gemachten Ansprüche zuzüglich den bisher angefallenen Zinsen zu bezahlen. Für den ÖGB geht dieses Ansinnen ins Leere und wird daher als unbegründet zurückgewiesen: Der langjährige Präsident habe Entlassungsgründe gesetzt, welche die "Fristlose" gerechtfertigt hätten.

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Der Gewerkschaftsbund hat die ins Treffen geführten Gründe erstmals in einem Schriftsatz vom 5. Oktober näher ausgeführt, der seit Wochenbeginn Arbeitsrichter Wilfried Schwimmer vorliegt: Demnach wird Verzetnitsch nicht nur die im Alleingang vorgenommene Verpfändung des ÖGB-Vermögens angelastet. "Es steht dem Einzelnen auch als Obmann oder Präsident nicht zu, zu sagen, ich entscheide für meinen Verein und der Rest redet nicht mit", bemerkte dazu ÖGB-Anwalt Anton Ehm. Verzetnitsch habe entgegen den Statuten niemanden eingeweiht, daher sei ihm "mehrjähriges Unterlassen" vorzuwerfen.

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Darüber hinaus verdächtigt der Gewerkschaftsbund seinen Ex-Präsidenten der Untreue. Dieser habe sein Am Fleischmarkt in der Wiener Innenstadt gelegenes Penthouse "ohne Wissen und Willen der Beklagten" (d.h. des ÖGB, Anm.) zu einem "nicht angemessenen Zins angemietet", heißt es in dem Schriftsatz. Verzetnitsch war 1990 in die Räumlichkeiten gezogen, wobei ihm ÖGB-Anwalt Ehm unter Hinweis auf ein im BAWAG-Strafakt enthaltenes Sachverständigengutachten einer "Unterzahlung" bezichtigte: In der Expertise soll von einer Schadenssumme von 300.000 Euro die Rede sein.

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Verzetnitschs Rechtsbeistand Georg Schima wies diese Verdächtigungen entschieden zurück. Was das Gutachten betrifft, seien die dort vorgenommenen Berechnungen "völlig haltlos". Die Vorgänge rund um die Wohnung wären "seit vielen Jahren bekannt" und demnach kein Entlassungsgrund. Schima zeigte sich weiters überzeugt, dass die "Sondergeschäfte" der BAWAG und die Refco-Affäre seinen Mandanten nicht einmal ansatzweise beträfen: "Da liegt gegen ihn nichts strafrechtlich Relevantes vor! Da wird der Herr Verznetnitsch nicht angeklagt werden!" Das Verfahren wurde nach rund 40-minütiger Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Der ÖGB regte an, das Verfahren überhaupt so lange zu unterbrechen, bis die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Verzetnitsch abgeschlossen sind. Darüber und über den weiteren Prozessfahrplan wird der Richter im Dezember entscheiden. (APA)

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