Brüssel - Die EU-Kommission hat wie angekündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Frankreich und Italien wegen deren gesetzlicher Regeln für Glücksspiele eingeleitet. Im Fall Österreichs ersucht die Kommission um Auskunft zu zu nationalen Rechtsvorschriften, die Werbung für in anderen EU-Staaten zugelassene und niedergelassene Spielbanken verbieten, teilte die EU-Behörde am Donnerstag mit. Die Untersuchung der EU-Kommission "betrifft nicht die Existenz von Monopolen als solchen oder die nationalen Lotterien".

Daneben befürchtet die Kommission, "dass die Sorgfaltspflicht der Spielbanken, die zum Schutz österreichischer Glücksspielteilnehmer vor übermäßigen Spielverlusten durch die betreffenden Rechtsvorschriften begründet wird, für ausländische Spieler nicht gilt. Eine derartige Regelung kann daher in Bezug auf den Schutz von Glücksspielteilnehmern als Empfänger von Dienstleistungen diskriminierend sein".

Mögliche Verstöße gegen Dienstleistungsfreiheit

Grund für die neuen Vertragsverletzungsverfahren seien mögliche Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Das Vorgehen der EU-Kommission berühre nicht die Liberalisierung der Märkte für Glücksspiele allgemein oder die Befugnis der Mitgliedstaaten, das öffentliche Interesse zu schützen, solange das Gemeinschaftsrecht dabei gewahrt bleibe, betonte die Kommission.

Österreich, Italien und Frankreich erhalten nunmehr Mahnbriefe aus Brüssel. Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu antworten. Sollte sich die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden geben, droht ihnen eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

Novomatic für kontrollierte Markt-Liberalisierung

Der Vorstand des österreichischen Glücksspielkonzerns Novomatic, Franz Wohlfahrt, sprach sich für eine kontrollierte Marktliberalisierung aus. Wünschenswert wäre eine Entmonopolisierung, wo mehrere Konzessionswerber in einem transparenten Verfahren Konzessionen bekommen, aber keine völlige Freigabe des Marktes, sagte Wohlfahrt.

Die Vielzahl der EU-Vertragsverletzungsverfahren im Glücksspielbereich beweise, dass der Status Quo nicht mehr aufrecht erhalten werden könne und es Bedarf nach einer EU-Glücksspielrichtlinie gebe, meint der Chef von Novomatic, 100-Prozent-Mutter der Admiral Sportwetten GmbH. Das nunmehrige Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zeige, dass die Ausgestaltung des österreichischen Monopols bei Spielbanken und Lotterien nicht der EU-Vorgabe entspreche und nicht kohärent sei. Dass die Casinos Austria ihr Spielangebot massiv ausgebaut hätten und exzessive Werbung betreiben würden, könnte die EU-Ziele für Spielmonopole - etwa den Verbraucher vor Spielsucht zu schützen - gefährden.

Die österreichische Politik sei daher aufgefordert, eine Neuordnung des österreichischen Glücksspielrechts mit einem regulierten Markt zu schaffen, fordert Wohlfahrt. Ein generelles Werbeverbot für Glücksspiele zu erlassen, wäre allerdings "ein Widerspruch in sich", da Glücksspiele eine wirtschaftliche Aktivität seien und auch angemessen beworben werden müssten. Ein generelles Werbeverbot käme einem generellen Glücksspielverbot gleich. (APA)