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Riess-Passer im Gericht

foto: apa/ROBERT PARIGGER
Innsbruck - Im Zivilrechtsprozess der FPÖ gegen die frühere Parteichefin Susanne Riess-Passer ist am Montag am Innsbrucker Landesgericht eine vergleichsweise Bereinigung nicht zu Stande gekommen. Die FPÖ wirft der nunmehrigen Wüstenrot-Generaldirektorin vor, in ihrer Funktion als Bundesparteiobfrau - im Zeitraum 2000 bis 2002 - ihre Befugnisse in finanziellen Angelegenheiten überschritten zu haben. Es geht um eine Klagssumme von insgesamt 604.185,37 Euro. Riess-Passer erschien in dem Verfahren erstmals vor Gericht. Sie wies die ihr zur Last gelegten Vorwürfe zurück.

Die FPÖ begründet ihre Klage, die zuletzt auch auf den Verdacht der Untreue ausgeweitet worden war, mit "schadensstiftenden Handlungen" und "ungerechtfertigten Zuwendungen ins Privatvermögen". Dabei geht es unter anderem um Spesenabrechnungen von Riess-Passer, einen Dienstwagen, den ihr Ehemann verwendet haben soll oder Zahlungen in Höhe von rund 400.000 Euro an den ehemaligen EU-Abgeordneten Peter Sichrovsky und Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B). Auftakt des Verfahrens unter Richter Werner Engers war Anfang Juni gewesen.

"Mehr bezahlt, als ich musste"

Vor Prozessbeginn sagte Riess-Passer, sie habe nie Parteigelder für private Aufwendungen verwendet, im Gegenteil: "Ich habe sogar den Großteil meines Gehaltes für Parteisteuern verwendet, habe mehr in den Sozialfonds einbezahlt, als ich müsste." Alle Aufwendungen seien durch Parteibeschlüsse gedeckt. "Das ganze Geld ging nur für die normale Parteiarbeit drauf", verteidigte sie sich.

"Allen muss klar sein, dass das Verfahren Unsummen an Kosten mit sich bringt", machte der Richter nach der mehrstündigen Abklärung rechtlicher Details noch einmal deutlich. Dennoch konnten sich beide Streitparteien vorerst nicht auf einen Vergleich einigen. Man habe kein entsprechendes Angebot erhalten, sagte der Anwalt von Riess-Passer, Peter Bleiziffer. Die Beklagte selbst erklärte dazu nur, was ihr von "dritter Seite" signalisiert worden sei: Sollte sie die FPÖ während des Nationalrats-Wahlkampfes unterstützen, dann sei die Partei zu einem Vergleich bereit. Zuvor hatte sie schon klargestellt, dass man ihre "Gesinnung nicht kaufen kann". Der Richter ging in der Folge von einem Verfahrensaufwand von mindestens vier Wochen - beginnend mit Jänner - aus.

Missbrauch des Dienstwagens bestritten

"Jedem war klar, wofür die Spesenbudgets zu verwenden sind. Nämlich für Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Position in der Partei stehen", bekräftigte Riess-Passer vor Gericht. Die einzelnen Ausgaben seien vom Finanzreferenten oder Bundesgeschäftsführer überprüft und abgezeichnet worden. In ihrer Funktion als Bundesparteiobfrau habe sie 2.800 öffentliche Auftritte absolviert. "Anfangs hatte ich viel Kritik von der Partei und von außen an meinem Outfit geerntet", rechtfertigte Riess-Passer die Ausgaben für Bekleidung. Nach ihrem Rücktritt habe sie die Kleidungsstücke nicht mehr verwendet. Sie würden noch heute in Schachteln verpackt auf einem Dachboden von Bekannten liegen.

Angesprochen auf den Dienstwagen stellte Riess-Passer klar, dass ihr Mann sein eigenes Auto - einen Chevrolet - gehabt habe. Den für Parteitermine in den westlichen Bundesländern angeschafften Audi A6 habe er "nicht gebraucht".

Riess-Passer soll auch noch am Dienstag einvernommen werden. Der Prozess ist zunächst die ganze Woche angesetzt. (APA)