Karlsruhe - Wegen möglicher Verstöße gegen das Völkerrecht ermittelt die deutsche Bundesanwaltschaft gegen eine Einrichtung des US-Militärs in Mannheim. Behördensprecher Frank Wallenta bestätigte am Samstag der AP, dass es Ermittlungen wegen "möglicher Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch in einer US-Einrichtung in Mannheim" gebe. Das Online-Angebot das Magazins "Stern" hatte zuvor über Vorwürfe berichtet, wonach die US-Armee in einem Militärgefängnis in Mannheim Terrorverdächtige illegal festgehalten und möglicherweise misshandelt haben soll.

Wallenta sagte, der Anzeigenerstatter sei am 27. September von der Bundesanwaltschaft vernommen worden. Es sei ein "Zeuge vom Hörensagen", derzeit werde geprüft, inwieweit seine Aussagen tatsachenfundiert seien. Zum genauen Sachverhalt der Ermittlungen wollte sich der Sprecher nicht äußern.

Stern.de berichtete, der Verdacht beruhe auf Aussagen eines Hörensagen-Zeugen, der entsprechende Vorwürfe von einem namentlich bekannten US-Soldaten gehört haben wolle. Danach seien von April bis Anfang September drei Arabisch sprechende Männer im US-Militärgefängnis in den "Coleman Barracks" in Mannheim-Sandhofen festgehalten worden. Angeblich seien die Männer auch misshandelt worden.

Die US-Armee dementierte die Vorwürfe laut stern.de scharf. Es gebe keinen Soldaten mit dem angegebenen Namen in dieser Einheit, sagte Elizabeth Hibner von der US-Armee demnach. In dem Mannheimer US-Gefängnis seien keine Terrorverdächtige festgehalten worden, sondern ausschließlich US-Soldaten, wozu das US-Militär laut Stationierungsabkommen berechtigt sei.

Laut stern.de hatte die US-Armee in der Vergangenheit zumindest einmal Kriegsgefangene in dem Mannheimer US-Gefängnis einquartiert, so seien 1999 zwei Serben dort inhaftiert gewesen. Während die US-Armee versichere, dass diese Operation von der Bundesregierung genehmigt gewesen sei, sei dem Auswärtigen Amt in Berlin auf Anfrage nur die Haft eines Serben bekannt gewesen. Diese sei vom Bundeskanzleramt genehmigt gewesen, sagte eine Sprecherin des Außenministeriums demnach. (APA/AP)