Mit der im Vorjahr in Kraft getretenen Harmonisierung war auch die jährliche Anpassung mit der Inflationsrate wirksam geworden. Bis zum Jahr 2008 ist allerdings eine Decklung gesetzlich vorgesehen. Dies bedeutet, dass die volle Inflationsrate nur bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage abgegolten wird, für alle höheren Pensionen gibt es nur einen einheitlichen Fixbetrag. Für das kommende Jahr liegt diese Grenze bei 1.920 Euro.
Haubner betonte am Freitag, dass über 90 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten von der Anpassung mit der vollen Inflationsrate profitieren werden. Den Pensionistenorganisationen ist das aber nicht genug. Sowohl der SPÖ-nahe Pensionistenverband als auch der ÖVP-Seniorenbund verlangen, dass nicht die allgemeine Inflationsrate herangezogen wird, sondern der so genannte Pensionistenindex, in dem Güter enthalten sind, die von Senioren verstärkt konsumiert werden. Dieser Index liegt für den relevanten Zeitraum bei 1,9 Prozent und damit um 0,3 Prozentpunkte höher.