Die rot-grüne deutsche Regierung hat einen von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten im Strafprozess erweitert werden soll. Wie Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye am Mittwoch berichtete, dürfen danach künftig auch selbstrecherchierte Materialien von Journalisten nicht mehr beschlagnahmt werden. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn es um die Aufklärung eines Verbrechens gehe. Bisher galt das Beschlagnahmeverbot nur für Informationen, die der Journalist von anderen erhalten hatte. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Gegenwärtig erstreckt sich das Beschlagnahmeverbot auch nur auf den Bereich der periodischen Druckwerke und des Rundfunks. Künftig sollen auch andere Medienerzeugnisse wie nicht-periodische Druckwerke und Filmberichte einbezogen werden. Heye sagte, die Bundesregierung trage damit dem hohen Wert der Pressefreiheit Rechnung. Die Bundestagsfraktion der oppositionellen FDP bezeichnete hingegen den Gesetzentwurf als eine große Enttäuschung. Mit der Festlegung, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bei der Aufklärung eines Verbrechens entfällt, werde der sexuelle Missbrauch von Kindern ausgenommen. Das sei skandalös, sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen. Ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit sei, dass die Beschlagnahme bereits bei einfachem Tatverdacht möglich ist. Dies öffne Tür und Tor für unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten und biete keinen verlässlichen Schutz für die Arbeit der Journalisten. (APA)