Robbie Williams wehrte sich gegen Foto in Unterwäsche
"Berliner Zeitung" druckte Bilder des Popstars
Redaktion
,
Berlin - Popstar Robbie Williams (32) hat sich
erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Fotos zur Wehr gesetzt,
das ihn beim Umziehen in Unterwäsche zeigt. Das Berliner Landgericht
gab der Klage des Sängers auf Unterlassung mit Hinweis auf die
Privatsphäre statt, bestätigte eine Sprecherin am Freitag einen
Bericht der "Berliner Zeitung". Das Foto war in einer Berliner
Boulevardzeitung unter der Überschrift "So strippte und kickte der
Popstar" gedruckt worden.
Williams hatte den Angaben zufolge vor seinem Auftritt im Berliner
Olympiastadion das Jahn-Stadion in Prenzlauer Berg für ein privates
Fußballspiel gemietet. Er habe bewusst das Spiel unter Ausschluss der
Öffentlichkeit veranstaltet und die Presse nicht informiert, stellte
die Kammer in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag fest. Weil die
Umkleidekabinen gesperrt waren, musste sich der Star am Rande des
Spielfeldes umziehen, nicht ahnend, dass er in Unterwäsche von einem
Fotografen mit Teleobjektiv abgelichtet wurde.
Privatsphäre schützen
Das Argument der Anwälte des Blattes, Williams ziehe sich auch auf
der Bühne gelegentlich aus, wies das Gericht mit der Begründung
zurück, dass der Sänger in diesem Fall aber die Privatsphäre gewählt
habe. "Williams hatte bewusst und absolut gewollt den Ort der
Abgeschiedenheit gewählt und fühlte sich völlig unbeobachtet", sagte
eine Mitarbeiterin der Pressestelle. Es sei für jedermann erkennbar
gewesen, dass der Sänger die Abgeschiedenheit wollte, urteilte das
Gericht und untersagte der Zeitung, die Bilder weiter zu
veröffentlichen.(APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.