Einwände
Einwände gegen die Gesetzesnovelle - welche auch vorsieht, dass die Zustimmung zum Finanzplan der staatlichen Rundfunkagentur künftig durch die Regierung und nicht durch das Parlament erfolgen soll - hatten auch die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und serbische Journalistenverbände erhoben. Entsprechend der Novelle wird den Sendern, die im Frühjahr eine Sendegenehmigung erhalten hatten, es nun ermöglicht, mit ihrer Programmausstrahlung in 90 und nicht wie bisher vorgesehen in 60 Tagen zu beginnen.
Entzug der Sendegenehmigung
Entsprechend der Gesetzesnovelle sind die Sender verpflichtet, einen eventuellen Beschluss der Republik-Rundfunkagentur über den Entzug der Sendegenehmigung sofort umzusetzen. Andernfalls wird der Beschluss der Rundfunkagentur im Notfall auch mit Polizeihilfe vorgenommen.
Besorgnis wegen der Gesetzesnovelle