Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass "goldene Aktien" dem EU-Recht widersprechen. Sie würden den freien Kapitalverkehr behindern, meinen die Richter und geben damit der EU-Kommission Recht, die Klage gegen die Niederlande erhoben hatten. Die Regierung hatte sich bei den Telekommunikations- und Postunternehmen KPN und TNT mittels goldener Aktien Sonderstimmrechte zugeteilt.

In Europa sicherten sich Regierungen immer wieder durch die goldenen Aktien ab: Sie konnten ihre Anteile verkaufen, behielten aber dennoch Stimmrechte, sodass Übernahmen und Fusionen oder andere essenzielle Unternehmensentscheidungen verhindert werden konnten.

Das Urteil stärkt die Position der Europäischen Kommission in ihrem Vorgehen gegen Mitgliedsländer wie Deutschland, das etwa VW vor Übernahmeversuchen aus dem Ausland schützen will. In diesem Fall läuft allerdings noch ein gesonderter Prozess, den die Kommission abwarten will. Mit dem Urteil sind auch indirekt Beschränkungen von Stimmrechten für Großaktionäre hinfällig geworden. (Michael Moravec aus Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.9.2006)