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"Bio" ist im Trend, doch der Angebotsdschungel kann mitunter verwirrend sein. Nicht überall wo "bio" auf der Verpackung versprochen wird ist bio drin.

Unterschieden wird zwischen diversen Bio-Kontrollzeichen, Bio-Verbänden und Bio-Handelsmarken. In Österreich trifft man auf das EU-Biologo, die AMA-Biogütesiegel und die Marken der Bioverbände, die für kontrollierte Bioqualität stehen.

Foto: apa/dpa/Wolf-Dietrich Weissbach

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Echt "Bio"

Hierzulande gelten folgende Bezeichnungen für eine biologische Herkunft von Produkten:
- aus (kontrolliert) biologischem Anbau
- aus (kontrolliert) biologischem Landbau
- aus (kontrolliert) biologischer Landwirtschaft

Irreführende Formulierungen wie "aus Bodenhaltung", "mit Bauernhofgarantie" oder "aus umweltgerechter Landwirtschaft" deuten nicht auf biologische Herkunft.

Foto: apa/dpa/Patrick Pleul

EU-Biozeichen

Dieses Biozeichen hat die EU-Kommission ins Leben gerufen. Es ist auf Biolebensmitteln aus EU-Ländern zu finden und existiert in mehreren Sprachen. Das Siegel ist für Erzeuger nicht verpflichtend. Produkte, die damit gekennzeichnet sind, bestehen zu mindestens 95 Prozent aus biologischer Herkunft.

Foto: EU-Kom

AMA-Biozeichen

Die Biozeichen der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (AMA) gibt es nur für Produkte, die zur Gänze aus Rohstoffen biologischer Herkunft hergestellt wurden.

Beim AMA-Biozeichen mit der Ursprungsangabe "Austria" müssen die Rohstoffe aus heimischem Anbau kommen, wenn diese in Österreich vorhanden sind. Ansonsten darf der Anteil, der nicht hier produzierbar ist, nicht mehr als ein Drittel übersteigen.

Foto: AMA

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Die Be- und Verarbeitung der Lebensmittel muss ebenfalls in der angegebenen Region stattzufinden.

Beispiel Bananenjoghurt

Ein Beispiel des Lebensminsteriums: Für ein Bananenjoghurt gilt, dass die Biomilch immer zu 100 Prozent aus Österreich stammen muss, während die Biobananen, die 7 Prozent ausmachen, anderen Ursprungs sein dürfen.

Foto: apa/OTS/Spar Natur*pur

Das AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe steht für die biologische Landwirtschaft und die Kontrolle des biologischen Anbaus der Rohstoffe des Produkts. Es verweist aber nicht auf die regionale Herkunft.

Foto: AMA

Biolebensmittel kann man auch durch die Angabe der Kontrollstelle oder durch die Kontrollnummer (zum Beispiel: AT-N-01-BIO) erkennen. AT steht für Österreich, N für Niederösterreich (jeweiliges Bundesland), 01 steht für die Nummer der Kontrollstelle, BIO steht für Bioprodukt.

Foto: Austria Bio Garantie

BIOS Kontrollservice Österreich

Diese Zertifizierungsstelle ist in allen Bundesländern zugelassen und führt neben den Erzeuger- auch Verarbeiter- und Importkontrollen durch. Überprüft werden Richtlinien der Österreichischen Bioverbände wie Demeter, Ernte für das Leben, u.a. und staatliche Auflagen wie die Richtlinien für das AMA-Biozeichen.

Grundlage sind die EU-Verordnung 2092/91 und der Österreichische Lebensmittelkodex, Kapitel A8.

Foto: BIOS Kontrollservice Österreich

Austria Bio Garantie (ABG)

Die Gesellschaft zur Kontrolle der Echtheit biologischer Produkte kontrolliert und zertifiziert biologische Produkte vom biologischen Rohstoff bis hin zur letzten Verarbeitung. Die AGB wurde 1993 als erste Bio-Kontrollstelle in Österreich gegründet.

Gültig sind die EU-Bioverordnung 2092/91 und und 466/01 und der Österreichische Lebensmittelkodex A8.

BIKO Tirol

Kontrolliert werden rund 2800 Biobetriebe in Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Vorarlberg und Südtirol. Gültig ist die EU-Verordnung 2092/91 und der Österreichische Lebensmittelkodex A8.

Logo: BIKO Tirol

LACON GmbH

Das Privatinstitut für Qualitätsicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH hat Standorte in Österreich und Deutschland. Kontrolliert werden Bauern und Verarbeiter bis zum Regal.

Gültig sind die EU-Bioverordnung und der Österreichische Lebensmittelkodex Kapitel A8.

Foto: LACON - Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbH

Bioverbände

Sind Biobetriebe auch Mitglied eines Bio-Verbandes, müssen sie zusätzlich zu der EU-Bioverordnung und dem Österreichischen Lebensmittelkodex die jeweiligen strengen Verbandsrichtlinien einhalten.

Bio Austria ist das Netzwerk der österreichischen Biobauern.

Fotos: zur Verfügung gestellt von Bio Austria

Österreichische Biohandelsmarken

In den Supermärken finden sich eine Reihe von österreichischen Handelsmarken, die auf Bioqualität hinweisen. Eine Auswahl: Ja!Natürlich als Eigenmarke der Bio-Produkte bei Billa und Merkur, Natur pur als Bio-Eigenmarke bei Spar, Natur aktiv bei Hofer AG u.a. Die Bio-Handelsmarken richten sich nach unterschiedlichen Kriterien.

Foto: derStandard.at/Lewkowicz

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Ausgewählte Beispiele:

Ja! Natürlich

Kriterien der EU-Verordnung, dem Österreichischen Lebensmittelkodex, den Bio-Verbänden, eigenen Ja!Natürlich Kriterien und IFOAM (International Federation Of Organic Agriculture Movement).

Spar Natur pur und Natur aktiv

richten sich jeweils nach EU-Verordnung und Österreichischem Lebensmittelkodex, erstere noch zusätzlich nach den jeweiligen Bioverbänden, zweitere zusätzlich nach den Richtlinien des Ernte-Verbandes.

Foto: apa/dpa/Peter Endig

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Grundsätzlich gilt: Ein Bio-Produkt muss zur Gänze aus biologischer Landwirtschaft stammen. Höchstens fünf Prozent der Zutaten dürfen aus konventionellem Anbau sein. Laut EU-Bioverordnung darf auf der Verpackung auf "Bio" hingewiesen werden, wenn mindestens 70 Prozent aus biologischer Herkunft sind, jedoch unter eindeutiger Bezugnahme auf die Bio-Zutaten. Wird diese Grenze unterschritten, darf auf der Verpackung nicht mehr von "Bio" die Rede sein. (mat)

Foto: AP/Matthias Rietschel