Jeder 100. Verkehrsteilnehmer unter Einfluss von Drogen

Redaktion, 27. September 2006, 08:51

Experte: Ergebnisse von Vortests seien auf Grund von Ungenauigkeit nicht verwertbar

Innsbruck - Eine Beeinträchtigung durch Drogen oder Medikamente im Straßenverkehr ist mit Vortests kaum zu ermitteln. Dies hat Prof. Walter Rabl, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin, am Dienstag auf einer Pressekonferenz festgestellt. Es gäbe eine zu große Vielfalt von Substanzen, als dass ein einzelnes Testverfahren ausreiche, um alle Varianten zuverlässig abzudecken.

Unsicher

Es bestehe bereits ein Vortest-Verfahren für Opiate, das aber andere Suchtmittel wie THC (Cannabis) nicht feststellen könne. Wird ein Verkehrsteilnehmer positiv auf Opiate getestet, müsse erst noch ermittelt werden, ob es sich um legale oder illegale Substanzen handle. Der Test könne unter Umständen auch positiv ausfallen, obwohl man nur ein Mohnweckerl gegessen hat, meinte Rabl anlässlich der 85. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in Innsbruck. Auch in Hustensäften seien zum Teil Opiate in Form von Codein enthalten. Die Ergebnisse von Vortests seien auf Grund dieser Schwierigkeiten rechtlich nicht verwertbar.

Cannabis länger um Harn

Laut Rabl steht jeder 100. Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten. Bei stichprobenartigen Tests über den Zeitraum von einem Jahr habe man in Harnproben von beeinträchtigten Autofahrern sogar mehr Cannabis-Substanzen gefunden als Alkohol. An dritter Stelle stünden erst die Opiate. Dass mehr "gekifft" würde als getrunken, könne man daraus aber nicht ableiten, da Cannabis im Harn bis zu einer Woche nachweisbar sei. Ob die Verkehrsteilnehmer zum Zeitpunkt der Harnprobe "eingeraucht" waren, könne deshalb nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Prozedere

Die gesetzlichen Grundlagen, die 2005 für die Bekämpfung von Drogen im Straßenverkehr geschaffen worden sind, seien noch nicht richtig angelaufen. Momentan müsse ein verdächtiger Autofahrer zuerst auf Alkohol getestet werden. Verlaufe dieser Test negativ, müsse er dem Amtsarzt vorgeführt werden. Erst wenn der Arzt eine Beeinträchtigung feststellt, ist der Verkehrsteilnehmer zu einer Blutabnahme verpflichtet. Fällt der Drogen-Test positiv aus, werde der Verkehrssünder aber nur dafür bestraft, dass er sich fahruntüchtig hinters Lenkrad gesetzt hat, nicht für den Konsum illegaler Suchtmittel oder Medikamente. (APA)

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