Experte: Ergebnisse von Vortests seien auf Grund von Ungenauigkeit nicht verwertbar
Innsbruck - Eine Beeinträchtigung durch Drogen oder
Medikamente im Straßenverkehr ist mit Vortests kaum zu ermitteln.
Dies hat Prof. Walter Rabl, Präsident der Österreichischen
Gesellschaft für Gerichtliche Medizin, am Dienstag auf einer
Pressekonferenz festgestellt. Es gäbe eine zu große Vielfalt von
Substanzen, als dass ein einzelnes Testverfahren ausreiche, um alle
Varianten zuverlässig abzudecken.
Unsicher
Es bestehe bereits ein Vortest-Verfahren für Opiate, das aber
andere Suchtmittel wie THC (Cannabis) nicht feststellen könne. Wird
ein Verkehrsteilnehmer positiv auf Opiate getestet, müsse erst noch
ermittelt werden, ob es sich um legale oder illegale Substanzen
handle. Der Test könne unter Umständen auch positiv ausfallen, obwohl
man nur ein Mohnweckerl gegessen hat, meinte Rabl anlässlich der 85.
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin in
Innsbruck. Auch in Hustensäften seien zum Teil Opiate in Form von
Codein enthalten. Die Ergebnisse von Vortests seien auf Grund dieser
Schwierigkeiten rechtlich nicht verwertbar.
Cannabis länger um Harn
Laut Rabl steht jeder 100. Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss
von Drogen oder Medikamenten. Bei stichprobenartigen Tests über den
Zeitraum von einem Jahr habe man in Harnproben von beeinträchtigten
Autofahrern sogar mehr Cannabis-Substanzen gefunden als Alkohol. An
dritter Stelle stünden erst die Opiate. Dass mehr "gekifft" würde als
getrunken, könne man daraus aber nicht ableiten, da Cannabis im Harn
bis zu einer Woche nachweisbar sei. Ob die Verkehrsteilnehmer zum
Zeitpunkt der Harnprobe "eingeraucht" waren, könne deshalb nicht mit
Sicherheit gesagt werden.
Prozedere
Die gesetzlichen Grundlagen, die 2005 für die Bekämpfung von
Drogen im Straßenverkehr geschaffen worden sind, seien noch nicht
richtig angelaufen. Momentan müsse ein verdächtiger Autofahrer zuerst
auf Alkohol getestet werden. Verlaufe dieser Test negativ, müsse er
dem Amtsarzt vorgeführt werden. Erst wenn der Arzt eine
Beeinträchtigung feststellt, ist der Verkehrsteilnehmer zu einer
Blutabnahme verpflichtet. Fällt der Drogen-Test positiv aus, werde
der Verkehrssünder aber nur dafür bestraft, dass er sich
fahruntüchtig hinters Lenkrad gesetzt hat, nicht für den Konsum
illegaler Suchtmittel oder Medikamente. (APA)