Die Kernpunkte des revidierten Ausländer- und Asylgesetzes

Redaktion, 28. September 2006 14:59

Nur mehr Führungskräfte aus Drittstaaten für Erwerbstätigkeit zugelassen - Asylverfahren nur bei Vorlage von Papieren

Bern - Das sind die Kernpunkte des neuen AuSLÄNDERGESETZES, die die Schweizer am Wochenende gebilligt haben:

  • Das Gesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern. Zudem will es eine bessere Integration der anderthalb Millionen Menschen, die hier ohne Schweizerpass leben, fördern und fordern.

  • Anvisiert sind die Ausländerinnen und Ausländer, die von außerhalb der EU/EFTA stammen und nicht unter das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA fallen. Aus Drittstaaten werden nur mehr Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten und andere beruflich qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.

  • Drittstaatenangehörige können zudem nur zu einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn sich keine andere Arbeitskraft aus dem Inland und dem EU/EFTA-Raum findet. Die Zahl der jährlichen Zulassungen von Ausländerinnen und Ausländern zum Arbeitsmarkt wird beschränkt.

  • Einmal zugelassene Ausländerinnen und Ausländer können ihre Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben. Sie dürfen Beruf und Arbeitsstelle ohne Bewilligung wechseln und können frei in einen andern Kanton ziehen.

  • Ausländerinnen und Ausländer sollen sich stärker um ihre Integration in der Schweiz bemühen. Deshalb können die Ausländerbehörden die Aufenthaltsbewilligung an die Absolvierung eines Sprachkurses binden. Die Familie muss innerhalb von fünf Jahren nachgezogen werden, Kinder über zwölf Jahre bereits innerhalb eines Jahres, um ihre Einschulung zu erleichtern.

  • Missbräuche sollen konsequenter bekämpft werden. Die Strafandrohungen für unwahre Angaben vor den Behörden, für Schlepper oder für Arbeitgeber von Schwarzarbeitern werden erhöht. Reine Scheinehen mit dem Zweck, ein Bleiberecht zu erwirken, sollen nicht mehr eingegangen werden können. Die Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung des Rechts sind die selben wie im Asylgesetz.

    Das sind die Kernpunkte der ebenfalls angenommenen ASYLGESETZREVISION:

  • Asylsuchende, die sich vor der Einreichung des Gesuches in einem "sicheren" Drittstaat aufgehalten haben, werden in diesen Staat weggewiesen. Auf ihr Asylgesuch wird nicht eingegangen. An den Flughäfen gilt ein beschleunigtes Verfahren.

  • Asylsuchende müssen innerhalb 48 Stunden Dokumente wie Pass- oder Identitätskarte vorweisen (Fahrausweise oder Geburtsurkunden genügen nicht). Andernfalls wird auf das Gesuch nicht eingegangen. Ausnahmen gibt es insbesondere dann, wenn die Betroffenen das Fehlen solcher Papiere mit entschuldbaren Gründen glaubhaft machen können.

  • Abgewiesene Asylsuchende erhalten (wie heute schon jene mit einem "Nichteintretensentscheid") statt der Sozialhilfe nur noch die von der Bundesverfassung garantierte minimale Nothilfe an Unterkunft und Nahrung. Das gilt auch für besonders verletzliche Personen wie Kranke, Alte und Frauen mit Kindern.

  • Die Dauer der Schubhaft wird von neun auf 18 Monate verdoppelt. Neu gibt es eine "Durchsetzungshaft" von höchstens 18 Monaten, mit der die rechtskräftig angeordnete Ausreise erzwungen werden soll. Insgesamt ist die Haftdauer auf zwei Jahre beschränkt. Auch Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können bis zu einem Jahr in Haft genommen werden.

  • Abgewiesene Asylbewerber, die nicht heimkehren können, werden als vorläufig Aufgenommene gegenüber heute etwas bessergestellt. Sie bekommen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und können nach drei Jahren ihre Familie nachziehen.(APA/sda)
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    Posting 1 bis 25 von 50
    1 2
    R.U.GAY
    25.09.2006 07:41
    Man sollte bei aller...

    ..."christlich-sozialer" Euphorie einige Dinge bedenken. So ist doch die Formulierung "Asylsuchende, die sich vor der Einreichung des Gesuches in einem "sicheren" Drittstaat aufgehalten haben, werden in diesen Staat weggewiesen" doch eine defakto Abschaffung von Asyl in der Schweiz. Ich wuesste nicht, wie Asylsuchende, ausser mit Flugzeug aus ihrem jeweiligen Land, nicht aus einem "sicheren" Drittstaat kommen sollen. Dieses Gesetz kommt doch einer Weigerung sich einer internationalen Verantwortung zu stellen gleich. Ich denke, dass Europa sich durch die Vergabe von Asyl und Eintreten fuer internationalen Frieden positionieren sollte. Aber wenn man nur auf sich und seinen Vorteil blickt, dann ist ein derartiges Gesetz natuerlich normal.

    Michael Langer2
    25.09.2006 08:48
    Die Drittstaatenregelung gibt es, soweit ich weiß,

    EU-weit. Ob, und wie sie tatsächlich angewendet wird weiß ich auch nicht.

    gerhard maierhofer
    25.09.2006 07:53

    aber gibts die drittstaatenregelung bei uns nicht auch?

    so nicht
    25.09.2006 08:44

    Theoretisch gibt es sie auch in Österreich, wie die Asylstatistiken zeigen gelingt es den Behörden aber nicht, sie auch durchzusetzen.

    R.U.GAY
    25.09.2006 09:37
    Aha...

    ...danke fuer die Information, das war mir bis dato gar nicht bewusst.

    Katalin
    25.09.2006 09:33
    Genau,

    bei vorliegen eines Drittstaataufenthaltes kann der Asylstatus nicht mehr erlangt werden. Sie rutschen dann ab zum Gastarbeiter - wenn Sie Glück haben- sonst werden Sie abgeschoben.

    Alexander Reiter
    25.09.2006 00:08
    Sprachkenntnisse?

    Wie sind diese genau zu verstehen? Kann sich beispielsweise ein Afrikaner, der französisch sprechen kann, sich in St. Gallen - wo wohl niemand französisch spricht - niederlassen, oder nur in der Westschweiz?

    Chanel3
    24.09.2006 23:35
    Moment..

    Sind die neuen Nachzugsbestimmungen nicht wesentlich liberaler als in Österreich??

    Die Arbeitsgenehmigungsregel klingt jedenfalls wesentlich besser als hier, wo sogar ausländische Ehegatten von Österreichern ein Jahr lang (oder sind es nicht eh schon 2?) keine kriegen.

    Theodor Herzl
     
    25.09.2006 10:11
    automatisch .. kriegen sie diese staatsbürgerschaft ohnehin nirgends ...

    sylvia29
    25.09.2006 09:18
    falsch

    ehegatten von österreichern kriegen nur deshalb keine bewilligung, weil sie keine benötigen.

    Chanel3
    25.09.2006 10:49
    Stimmt nicht

    Man will den Zeitraum sogar auf zwei Jahre ausweiten, in dem der ausländische Gatte vom inländischen - bei Dsarlegung der finanziellen Verhältnisse, aus nicht jedermanns Sache - erhalten werden MUSS, bevor eine Arbeitsgenehmigung ausgestellt wird. Das ist ja der Skandal.

    Dagegen ist die Schweiz ein Lercherl.

    sylvia29
    25.09.2006 12:20
    was heisst "stimmt nicht"?

    ich habe jetzt sicherheitshalber nochmals nachgeschaut: laut ris gibts den § 3 abs. 8 des ausländerbeschäftigungsgesetzes immer noch.

    keine ahnung, woher sie ihre info haben, aus dem gesetz jedenfalls offenbar net...

    hopper
    24.09.2006 23:32
    ach

    ich würd mir sowas bei uns auch wünschen. Ich seh auch keinen Grund darin warum eine Gesellschaft sich nicht abschotten soll von den Wirtschaftsflüchtlingen und von ihren Imigranten profitieren möchte.

    perigord
     
    25.09.2006 07:46
    Wirtschaftsflüchtlinge

    Die Krux ist, dass die Schweizer jeden mittellosen Asylwerber als Wirtschaftsflüchtling sehen: weil er kein Geld hat, nicht für sich selbst sorgen kann und der Gesellschaft (finanziell) zur Last fällt.

    hopper
    25.09.2006 10:55

    viel trauriger finde ich, dass du durch den größer werdenden Zuzug von Wirtschaftsflüchtlingen in den letzten 20 Jahren, die Regelungen auch für polit. Flüchtlinge Verschärft wurde, europaweit. Man denke an die Zeiten zurück wo ohne Diskussion die Tore für ungarische Flüchtlinge geöffnet wurden bei uns, dito Vietnam. Heute unvorstellbar

    Ein Zeitgenosse
    24.09.2006 23:16
    Ich hoffe sehr,

    dass die Grünen dieses Gesetz ausführlich kommentieren werden und…
    unser Asylgesetz entsprechend zu würdigen wissen.


    der Ringe
    25.09.2006 08:09

    sie träumer ;-)

    Wolfgang Endrich
    24.09.2006 21:47

    In Deutschland wird es so ein Gesezt nie geben, denn die korrupten Deutschen Politischen Strukturen verdienen damit zu viel Geld. U.a. die Anwälte, Dolmetscher, Haus Besitzer, Lebensmittel Hersteller, Hilfs Vereine aller Art, inklusive der Multi Kulti Schleuser Vereine und deren vom Staat bezahlten Integrations Beauftragten.

    Theodor Herzl
     
    25.09.2006 10:12
    und was genau hat das geanze jetzt plötzlich mit deutschland zu tun?

    ilse schmidt
    24.09.2006 20:15
    meiner meinung nach

    ist das alles ein beweis dessen, was ich schon lange vermutet habe, nämlich, dass das europ.-christl.-aufklärerische Menschenbild mit all seinen Tugenden nichts anderes ist als ein beliebig anwendbarer gartenzaun bei dem mann notfalls ein, zwei latten herausnehmen kann um ungeliebte gäste zu vertreiben um sie dann ganz schnell wieder in die erde zu stecken. die verlogenheit mit der nicht eu-bürgerInnen in eine ecke gestellt werden, mit dem finger auf ihre gefährlichkeit gezeigt wird, während mann in die andere richtung nach "integration" geschrien wird, obwohl keine sau weiß was das eigentlich sein soll (hip-hop hören oder frühschoppen?, möglicherweise beides) ist offensichtlich! ende einer verlogenen integrationsdiskussion dringend nötig!!

    Si Net
    25.09.2006 08:47

    Kein Volk der Erde vertraegt unbeschraenkte Migration, wo sehen sie die grosse Problematik? Sehen sie denn auch dass ein Gutteil der Migranten unter Wirtschaftsfluechtlinge faellt? Von den zahlreichen in der Schattenwirtschaft lebenden Migranten rede ich gar nicht obwohl die dort eher ins Auge fallen. Niemand will Erfahrung mit der Fremdenpolizei machen, dort gibts ebenso 'schwarze Schafe' weil dumme Gesetze oder dumme Auslegung.

    Es gibt dumme Auslegung sowohl in der Beurteilung der Auslaenderproblematik, aber hueben wie drueben!..

    Die Argumente bzw. Resultate der in das neue Asylgesetz uebergehenden Aenderungen sind nicht so schlecht. Ich wuensche mir Ihren wachen Blick wenn es um die Anwendung des Beschlossenen geht.

    scorpio rising
    25.09.2006 00:45
    Ihre kritik sollte sich

    an österreich und seine bestimmungen richten

    Thomas Wetschnig
    24.09.2006 18:43
    Wer will schon in die Schweiz?

    Drittstaatsangehörige, wie z.B. solche mit einem türkischen Pass, benötigen, so sie in der Schweiz leben ein schwer erhältliches Schengen-Visum, wenn sie nur mal für einen Tag nach Deutschland, Österreich oder Italien fahren wollen. Vielleicht ändert sich das aber demnächst, wenn die Schweiz zur Schengen-Zone beitritt.

    ARNOLD von WINKELRIED
    24.09.2006 21:16

    Wir sind schon länger bei Schengen daheim. Kam gerade heute von Barcelona und sah keine Grenze!

    Thomas Wetschnig
    25.09.2006 08:56
    So lange kann's wohl noch nicht sein ..................

    ............... denn im September des Vorjahres war ich mal kurz in der Schweiz, und da gab's noch Kontrollen.

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