Zürich - Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Anschuldigungen gegen die österreichischen Oerlikon-Großaktionäre Ronny Pecik und Georg Stumpf zurückgewiesen. Die Österreicher waren der Falschbeurkundung bezichtigt worden. Konkret wurde das Verfahren mit einer so genannten "Nichteintretensverfügung" erledigt, das heißt, die Behandlung der Sache wurde abgelehnt.

Ausgelöst wurde das Verfahren Mitte Juni auf Grund einer Strafanzeige eines Redaktors der schweizerischen "SonntagsZeitung". Die Staatsanwaltschaft untersuchte laut einer Mitteilung von Donnerstag, ob das Verhältnis der beiden Angeschuldigten zur Oerlikon-Haupteignerin Victory gegenüber der Thurgauer Kantonalbank und der Bank Julius Bär falsch dargestellt wurde.

Formulare eingereicht

Die Angeschuldigten halten über österreichische Privatstiftungen die Aktien der Victory. Bei den Banken wurden seit Sommer 2005 mehrere, immer wieder anders ausgefüllte Formulare eingereicht. Als wirtschaftlich Berechtigte bezeichnete Victory nacheinander die Stifter, ihre Verwaltungsräte, sich selber, die Stiftungen und schließlich wieder die Stifter. Der frühere Miteigentümer Mirko Kovats war zu Jahresbeginn 2006 aus Victory ausgestiegen.

Eine Verschleierungsabsicht und mithin eine strafbare Falschbeurkung ließen sich aber ausschließen, befand die Staatsanwaltschaft. Grund für die abweichenden Angaben sei lediglich eine Unsicherheit der Victory-Organe wie auch der Banken gewesen, ob die Stiftungen laut den schweizerischen Geldwäschereivorschriften als wirtschaftlich selbstständig gelten könnten.

Es sei zumal hinreichend bekannt, dass die Angeschuldigten als Stifter hinter den Aktionärinnen der Victory stehen, resümierte die Staatsanwaltschaft. (APA)