Kinshasa - Die Stichwahl um das Präsidentenamt im Kongo kann nun doch am 29. Oktober stattfinden. Dies teilte der Oberste Gerichtshof der Demokratischen Republik Kongo am Freitag in Kinshasa mit. Er schloss sich damit einem Antrag der unabhängigen Wahlkommission an. Der Oberste Gerichtshof hatte ursprünglich am Mittwoch den Termin für ungültig erklärt, weil er nicht der verfassungsgemäßen Frist von 15 Tagen bis zur Organisation der zweiten Runde entspreche. Die Wahlkommission rechtfertigte diesen Fahrplan jedoch mit einer Reihe logistischer und materieller Zwänge. Der Gerichtshof hielt diese Einwände für gerechtfertigt und verlängerte die Frist zur Abhaltung der zweiten Runde nun deshalb auf 50 Tage, wie der Vize-Präsident des Gerichtshofes, Kalonda Penekele Oma, mitteilte. Bei der Stichwahl treten der bisherige Präsident Joseph Kabila und Vize-Präsident Jean-Pierre Bemba gegeneinander an. (APA)