Wien - Die APA hat dem Gesundheitsministerium und der Umweltorganisation Greenpeace unabhängig voneinander acht der wichtigsten Fragen rund um das Thema Gen-Reis gestellt. Im Folgenden die Fragen und die jeweiligen Antworten der Institutionen:

Sind gentechnisch veränderte Produkte in Österreich erlaubt?

Gesundheitsministerium:
Nein, sofern keine Zulassung gemäß der RL 2001/18/EG bzw. insbesondere gemäß der VO 1829/2003 (VO über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel) vorliegt oder gemäß letzterer VO als im Verkehr befindliche Produkte bis zu ihrer Neubewertung befristet weiter in Verkehr sein dürfen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Futtermittel, die aus einigen Maissorten und zwei Rapssorten hergestellt werden. Gentechnisch verändertes Saatgut darf derzeit in Österreich nicht in Verkehr gebracht werden, da insbesondere betreffend der Maislinie MON 810 in Österreich ein Importverbot gilt.

Greenpeace:
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Österreich weder zu Versuchszwecken noch zum kommerziellen Anbau erlaubt. Im Bereich der Lebensmittel gibt es in der EU einige wenige Gentech-Produkte, doch gilt EU-weit eine relativ strenge Kennzeichnungspflicht. Auf Grund freiwilliger Garantieerklärungen des österreichischen Handels sind jedoch keine gekennzeichneten Gentech-Lebensmittel am österreichischen Markt. Im Bereich von Futtermitteln besteht jedoch insofern eine Kennzeichnungslücke, als Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier, die von Tieren kommen, die mit Gentech-Soja gefüttert wurden, nicht kennzeichnungspflichtig sind. Das hat zur Folge, dass jährlich rund 600.000 Tonnen Gentech-Soja in Österreich verfüttert werden.

Wie wirkt sich der regelmäßige Konsum von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die Gesundheit aus?

Gesundheitsministerium:
GVO-Lebensmittel dürfen erst dann auf den Markt, wenn sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Zugelassen wird nur, wenn wissenschaftlich nachgewiesen werden kann, dass diese Produkte keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen. Bei der Zulassung müssen die Hersteller die Sicherheit ihrer Produkte darlegen. Dabei greifen sie auf zahlreiche Tests und Untersuchungen zurück. Diese Informationen werden von unabhängigen Fachleuten geprüft. Auch die Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen die betreffenden Produkte schon länger auf dem Markt sind, gehen in die Bewertung ein. Bei GVO-Lebensmitteln gilt das Vorsorgeprinzip: Können letzte Zweifel an der Sicherheit nicht ausgeräumt werden, wird die Zulassung versagt. Seit mehreren Jahren werden in vielen Ländern Lebensmittel und Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen verzehrt. Bisher sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt geworden - auch keine Zunahme von Allergien, die auf GVO-Lebensmittel zurückzuführen sind. Vor der Zulassung von GVO-Lebensmitteln führen die Unternehmen in der Regel Versuche und Studien durch, die einen längerfristigen Verzehr nachahmen. In keinem Fall haben sich bei GVO-Produkten, die jetzt oder demnächst auf dem Markt sind, Anhaltspunkte für gesundheitliche Bedenken ergeben. Die Österreichische Bundesregierung setzt sich in Brüssel dafür ein, dass mögliche Toxizitäts- oder Allergiepotenziale durch längerfristige Studien belegt werden müssen, bevor eine Zulassung möglich sein soll.

Greenpeace:
Über die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen gibt es praktisch keine Untersuchungen. Ergebnisse aus Tierversuchen zeigen jedoch negative Auswirkungen auf das Immunsystem oder allergische Reaktionen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollten weiter "Menschenversuche" mit Gentech-Nahrung gestoppt werden. Bei Fütterungsversuche an Tieren zeigen sich erste negative gesundheitliche Auswirkungen. Der Gentech-Mais MON 863 hat zum Beispiel bei Mäusen zu massiven Veränderungen im Blutbild gefüttert. Gentech-Erbsen haben bei Feldmäusen in Australien Lungenentzündung verursacht.

Kann der Konsument direkt am Lebensmittel überhaupt erkennen, ob es sich um ein gentechnisch verändertes Produkt handelt?

Greenpeace:
Ja. Es gilt eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Gentech-Produkte und Zutaten. Der Hinweis auf gentechnische Veränderung befindet sich in der Liste der Inhaltsstoffe im Kleingedruckten. Auf der Inhaltstoffliste auf der Verpackung muss sich ein entsprechender Hinweis: "enthält gentechnisch veränderte..." oder "gentechnisch verändert (er)..." finden.

Wenn ja, auf welche Zeichen muss der Konsument auf der Verpackung achten, um kein gentechnisch verändertes Produkt zu kaufen?

Gesundheitsministerium:
Nach der EU-Verordnung 1829/2003 sind Lebensmittel immer dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden, unabhängig davon, ob diese im Lebensmittel nachweisbar sind oder nicht. Auf dem Etikett muss stehen, "Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen" oder "Dieses Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert". Bei nicht vorverpackten Produkten, die den Endverbraucher/innen angeboten werden, erscheint der Vermerk auf dem Behältnis, in dem das Produkt dargeboten wird, oder im Zusammenhang mit der Darbietung des Produkts. Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste sind die Wörter "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellt" deutlich auf dem Etikett anzubringen.

Greenpeace:
Zusätzlich zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten gibt es zwei Zeichen, die gentechnikfreie Produkte kennzeichnen: 1. Das Bio - Zeichen für Lebensmittel aus biologischem Landbau. 2. Siegel der Arge Gentechnikfrei (grün-weißes Siegel mit der Aufschrift "gentechnikfrei")

Müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel beim Zubereiten anders behandelt werden?

Greenpeace:
Nein. Sie sind derzeit in Österreich aber auch nicht am Markt.

Werden die gefährlichen Stoffe beim Kochen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zerstört?

Gesundheitsministerium:
Diese Fragen fließen u.a. in die umfangreichen "case-by-case" Sicherheitsbewertungen der EFSA (Europäische Lebensmittelbehörde, Anm.) ein und werden somit im Rahmen der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln entsprechend berücksichtigt. Für die zugelassenen Lebensmittel bedeutet das also, dass grundsätzlich keine Gefahr von den Produkten ausgeht und keine besonderen Hinweise beachtet werden müssen.

Greenpeace:
Darüber gibt es kein Datenmaterial. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe beim Kochen diese Eigenschaft verlieren. Derzeit ist bei Gentech-Produkten nicht von akuter Toxizität auszugehen, mittel- und langfristige Gesundheitsauswirkungen im Bereich des Immunsystems oder Allergien sind zumindest bei einigen Produkten im Bereich des Wahrscheinlichen. Die derzeitigen Unbedenklichkeitserklärungen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA müssen als wissenschaftlich fahrlässig betrachtet werden, weil relevante wissenschaftliche Fragen wie etwa die nach langfristigen Folgen unter den Tisch fallen gelassen werden. Selbst statistisch signifikante negative Auswirkungen auf die (Tier)Gesundheit von Gentech-Produkten werden konsequent ignoriert.

Was ist LL 601?

Gesundheitsministerium:
LL 601 steht für die gentechnisch veränderte Reislinie LL 601. Am 18. August 2006 wurde die Europäische Kommission von den US-amerikanischen Behörden darüber informiert, dass Spuren dieser - weder in der EU noch in den USA zugelassenen - Reissorte in Lieferungen von Langkornreis entdeckt worden sind.

Greenpeace:
Bei dem illegalen Gentech-Reis LL 601 von Bayer handelt es sich um einen so genannten herbizid-resistenten (HR) Reis. Der Reis ist so genmanipuliert, dass er gegen die von Bayer hergestellte Agrarchemikalie LibertyLink (LL) immun ist. Für die Bayer AG bedeutet dies doppelte Gewinne. Sie verdienen an dem genmanipuliertem Saatgut und an dem zur Pflanze gehörenden Herbizid. Der LLRice 601 wurde in den USA von 1999 bis 2001 im Versuchsanbau angepflanzt. Fünf Jahre später findet sich der Gentech-Reis in der US-amerikanischen Reisernte wieder. Wie sich die Gentech-Saat ausbreiten konnte, ist noch nicht belegt. Die Universität von Louisiana hat inzwischen sogar in dem Basissaatgut der Langkornreis-Sorte Cheniere Verunreinigungen mit LLRice 601 festgestellt. Basissaatgut ist die Grundlage zur Gewinnung von Saatgut für den Handel. Auch hier gibt es keine Informationen, wie es zu diesen Verunreinigungen kommen konnte.

Wie viele Sorten von gentechnisch verändertem Reis wird in Österreich verkauft?

Gesundheitsministerium: In der EU ist derzeit keine einzige gentechnisch veränderte Reissorte zugelassen. Dementsprechend ist auch in Österreich das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Reis unzulässig.

Greenpeace: Keine. Weder in Österreich noch in der EU ist Gentech-Reis für den Anbau zugelassen. Allerdings gibt es Grund zur Vermutung, dass es auch in Österreich US-Langkorn Reis mit illegalen gentechnischen Verunreinigungen im Handel gibt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um illegale Verunreinigungen von konventionellem Reis mit Gentech-Reis. Dieser Gentech-Reis ist derzeit nirgends auf der Welt für den kommerziellen Anbau zugelassen und ist offenbar von Versuchsflächen in den USA und in China in den Handel gelangt.(APA)