DAC-Regelung für das Mittelburgenland. Die Weine müssen einem genau definierten Geschmacksprofil entsprechen und Gnade vor den Gaumen einer sechsköpfigen Kostkommission finden
Redaktion
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Wien - Fruchtig-würzige Weine der Sorte Blaufränkisch dürfen sich ab dem Weinjahrgang 2005 mit dem Begriff "Mittelburgenland DAC" auf der Flaschenkapsel oder am Etikett kennzeichnen. Das Konzept "Districtus Austriae Controllatus", DAC, ermöglicht seit 2002, regionaltypische Weine unter einer einheitlichen Kennzeichnung zu vermarkten. Die Weine müssen einem genau definierten Geschmacksprofil entsprechen und Gnade vor den Gaumen einer sechsköpfigen Kostkommission finden. Walter Flak, Leiter des Bundesamts für Weinbau in Eisenstadt, entwickelte dabei für Mittelburgenland DAC ein eigenes Verkostungsschema.
Die Region um die Weinorte Deutschkreutz, Horitschon, Lutzmannsburg und Neckenmarkt ist das zweite Weinbaugebiet nach dem Weinviertel, in dem man sich auf eine DAC-Regelung einigen konnte. Blaufränkisch als Leitsorte lag auf der Hand, da im "Blaufränkischland" rund 55 Prozent der Rebflächen damit bestockt sind. Weinmarketing ÖWM und die Region erhoffen sich eine klarere Positionierung der Weinbaugebiete auf nationalen und internationalen Märkten.
Die Weine kommen in drei Stilvarianten auf den Markt: "Classic" ist die Variante im Stahltank bzw. aus dem großen Holzfass. Weine mit einer Rieden- oder Markenbezeichnung sind etwas kräftiger. Und dann kommen die gehaltvollen Reserven ab 13 Prozent Alkohol. (ls, DER STANDARD - Printausgabe, 5. September 2006)
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