Die Nachrichtenagentur Reuters hat wie berichtet die Zusammenarbeit mit einem freien Fotografen im Libanon gekündigt, nachdem dieser ein Bild von einem israelischen Luftangriff auf Beirut verändert hatte. etat.at fragte bei der APA (Austria Presse Agentur) nach, welche Art von Bildnachbearbeitung erlaubt ist und welche Richtlinien hier bei der APA gelten.

"Jedes Bild absolut authentisch und einmalig"

"Jegliche Bearbeitung von Bildern, die den Inhalt, Sinn oder Zweck des Bildes bzw. Bildinhaltes verändern könnte, ist auf Kundenseite strikt untersagt", so Irene Korinek von der APA-Stabstelle Recht. Selbstverständlich nehme auch die APA selbst keine derartigen Bearbeitungen vor, weder bei APA-Bildern noch bei Bildern, die sie aufgrund von Kooperationen mit Dritten von diesen zur Wiederverwertung erhalte.

"Ein Bild ist zum Zeitpunkt des Entstehens absolut authentisch und einmalig, sei es ein einfacher Schnappschuss oder ein qualitativ hochwertig erzeugtes Foto mit welchem Motiv auch immer", so Korinek, "gerade bei Agenturbildern, mit denen ja Bild-Nachrichten verbreitet werden, muss exakt diese Authentizität erhalten bleiben. Es dürfen keine Verfälschungen welcher Art auch immer zugelassen werden".

Nur formale Bildbearbeitung erlaubt

Eine legitime Bildnachbearbeitung sei letztendlich ausschließlich eine formale Bildbearbeitung, z.B. die Veränderung der Bildgröße für Darstellung Web oder dergleichen. (red)