Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: apa
Licht am Tag hat in den vergangenen Monaten die Straßen sicherer gemacht. "Die Unfallzahlen sind zurückgegangen und die Zahl der 'Lichtmuffel' liegt bei nur rund 10 Prozent", zieht ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch eine positive Bilanz. Seit 15. April werden Verstöße auch bestraft. In einem Erlass hat das Verkehrsministerium angeordnet, dass bei Verstößen gegen die Lichtpflicht ein 15-Euro-Organmandat verhängt wird. "Beschwerden von Autofahrern beim ÖAMTC zeigen nun leider, dass einige Behörden die Anweisungen aus dem Ministerium ignorieren und zum Teil recht drastische Strafen gegen Lichtmuffel verhängen", ärgert sich der ÖAMTC-Experte.

Einige Bundesländer haben in ihren Anonymverfügungskatalogen bereits Strafen zwischen 20 und 40 Euro vorgesehen, in anderen gibt es überhaupt gleich Anzeigen mit noch höheren Strafverfügungen. "Den Vogel schießt die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl ab. Sie hat einem steirischen Autofahrer, der bei Sonnenschein im Ortsgebiet vergessen hat, das Abblendlicht einzuschalten, gleich eine Strafverfügung über 50 Euro geschickt", ist der ÖAMTC-Chefjurist erbost. "Es ist mir völlig unverständlich, dass solche Übertretungen nach den Strafkatalogen einzelner Bundesländer genauso streng bestraft werden, wie eine falsche oder fehlende Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht."

"Gesetzwidrig"

Der ÖAMTC-Jurist hält diese Vorgangsweise schlicht und einfach für gesetzwidrig. Das Verwaltungsstrafgesetz schreibt vor, dass die Behörde, zum Beispiel die BH, verpflichtet ist, bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen einer Verkehrsübertretung von einer Bestrafung abzusehen. Das gilt auch für die Polizei, die in diesem Fall eine Abmahnung vorzunehmen hat.

Gerhard Leitner, Bezirkshauptmann-Stellvertreter von Neusiedl, weist die Vorwürfe des ÖAMTC im Gespräch mit derStandard.at zurück: "In der Regel wird im Burgenland bei einem Anonymverfahren eine einheitliche Strafe von 30 Euro verhängt. Die Einhebung von 50 Euro war sicher ein Einzelfall - dieser Betrag ist nur dann denkbar, wenn das Anonymverfahren nicht einbezahlt wurde oder wenn die betreffende Person vorbestraft ist." Die Polizei würde generell auch alle Wagen ohne Licht anhalten, "außer es ist aufgrund der aktuellen Verkehrssituation nicht möglich, wenn der Wagen zum Beispiel im Fließverkehr inmitten einer langen Kolonne fährt."

Überwachung mit Augenmaß

Der ÖAMTC hat sich anlässlich der Licht am Tag-Diskussion für eine Überwachung mit Augenmaß ausgesprochen. Das bedeutet, dass Lichtsünder erst einmal von der Polizei angehalten und an das Einschalten des Lichtes erinnert werden. Der ÖAMTC fordert, dass in jenen Einzelfällen, in denen der Polizist die Bestrafung für nötig hält, entsprechend einem Erlass des Verkehrsministeriums bundesweit einheitlich 15-Euro-Organmandate zu verhängen sind. "Bloß die Kennzeichen von Lichtsündern zu notieren und ihnen Wochen später relativ teure Strafbescheide zu schicken, unterstützt die Verkehrssicherheit nicht, sondern dient nur dem Abkassieren", kritisiert Haupfleisch.

Diese Strafen drohen, wenn keine Abmahnung erfolgt oder kein Organmandat ausgestellt wird: - Steiermark: 40 Euro - Oberösterreich: 36 Euro - Niederösterreich: Ortsgebiet 30 Euro / Freiland 40 Euro - Salzburg: 30 Euro * Wien: 28 Euro * Tirol: 25 Euro - Vorarlberg: 20 Euro - Burgenland und Kärnten: Keine Anonymverfügungen vorgesehen, Polizei soll Organmandate verhängen. (Wenn das nicht passiert, drohen, wie der ÖAMTC-Fall zeigt, noch höhere Strafverfügungen)

EU-einheitliche Lichtvorschriften kommen

Der ÖAMTC hat sich im Vorjahr für eine EU-weite Ausrüstungsverpflichtung von neu zugelassenen Fahrzeugen mit speziellen Energie sparenden Tagfahrleuchten ausgesprochen. Die Verwendung von Abblendlicht bzw. Nebelscheinwerfern wurde nur als Übergangslösung befürwortet. Ein erster Erfolg konnte nun in Brüssel erzielt werden, weil die EU-Kommission Anfang August einen entsprechenden Vorschlag für eine EU-weite Ausrüstungs- bzw Verhaltensvorschrift ausgearbeitet und zur Stellungnahme versandt hat. "Es ist zu hoffen, dass diese neue Regelung spätestens im Jahr 2008 in Kraft treten und damit der Fleckerlteppich der Lichtvorschriften auf Europas Straßen vereinheitlicht wird", so der ÖAMTC-Chefjurist abschließend. (red)