Wien - Der Rechnungshof hat die Pläne der Regierung zur Pensionsreform kritisiert und sowohl für den Beamtenbereich als auch beim ASVG verfassungsrechtliche Bedenken zum Ausdruck gebracht. Die seit Jahren in immer rascheren Schritten erfolgenden Eingriffe in die Regelungen über die Altersversorgung "sind jedenfalls nicht geeignet, das Vertrauen der jeweils betroffenen Bevölkerungskreise in das Pensionssystem zu stärken", heißt es zum BeamtInnenentwurf. Es sei auch "nicht einsichtig", dass keine Alternativen zu den vorgeschlagenen Regelungen bestehen sollen. Außerdem bemängelt der Rechnungshof, dass im BeamtInnenbereich "die schon bisher bestehende Schlechterstellung der Frauen weiter beibehalten und noch ausgebaut wird". Andere Maßnahmen zur Entlastung Der Rechnungshof meint, es könne "schwerlich behauptet werden, dass sich die erhofften Entlastungen des Bundeshaushaltes im Ausmaß von rund 9,5 Milliarden Schilling in den Jahren 2000 bis 2003 nicht auch durch andere Maßnahmen erzielen lassen". Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken merkt der RH an, dass "zahlreiche im Entwurf vorgesehene Maßnahmen, insbesondere die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung und die beabsichtigte Anhebung der Altersgrenze für die Ruhestandsversetzung geeignet sind, den Vertrauensschutz bei den jeweils betroffenen Jahrgängen zu beeinträchtigen. Der RH empfiehlt daher, gerade diese Regelungen einer sorgfältigen Überprüfung im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu unterziehen." Soziale Ausgewogenheit? Skeptisch zeigt sich der RH auch über die soziale Ausgewogenheit. Zur vorgesehenen Anhebung des Pensionbeitrages bei BeamtInnen von 11,75 auf 12,55 Prozent verweist der Rechnungshof darauf, dass dies einer Erhöhung um nahezu sieben Prozent entspricht. "Diese Steigerung liegt weit über der Inflationsrate. Was die ebenfalls vorgesehene Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages anlangt, so ist festzuhalten, dass damit eine Systemwidrigkeit weiter ausgebaut wird" und "keine kontinuierliche Systempflege vorliegt, sondern lediglich das Ziel der Entlastung des Bundeshaushaltes verfolgt wird". Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss im Rechnungshof verweist im Anhang zur Stellungnahme darauf, dass der Entwurf der Regierung "massive Verschlechterungen" vorsehe. So werde "der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur durch die vorgesehene Anhebung des Pensionsanstrittsalters, sondern auch durch die Möglichkeit der Pensionierung von Amts wegen gröblichst verletzt". Dadurch, dass keinerlei maßgebliche Gründe im Entwurf angeführt werden, die eine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen rechtfertigen, werde dem Dienstgeber "ein Ermessensspielraum eingeräumt, der an Willkür grenzt". Politik für Mütter Schließlich sei entgegen den Ankündigungen einer familienfreundlichen Politik für Mütter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen eine deutliche Schlechterstellung gegenüber den ASVG-Versicherten vorgesehen, da eine analoge Regelung der Kindererziehungszeiten, die oftmals eine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung mit dem 60. Lebensjahr bei einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von 40 Jahren ermöglichen würde, fehle. (APA)