Straßburg - Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneut wegen eines Verstoßes gegen die Pressefreiheit verurteilt worden. Die Straßburger Richter gaben am Dienstag dem Herausgeber einer Zeitung und einem Journalisten Recht, die wegen der Veröffentlichung eines pro-kurdischen Artikels zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt worden waren. Zugleich wiesen sie Ankara an, den Klägern insgesamt 12.000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Zeitung "Özgür Bakis" hatte im Jahre 2000 einen Brief und einen Artikel veröffentlicht, die von einem Mitglied der verbotenen Kurdenpartei PKK verfasst worden waren. Darin ging es um den Prozess gegen den PKK-Führer Abdullah Öcalan. Der Chefredakteur der Zeitung wurde anschließend wegen "separatistischer Propaganda" zu 13 Monaten Haft verurteilt, der Herausgeber zu mehreren Geldbußen. Außerdem durfte die Zeitung drei Tage lang nicht erscheinen.

Diese Strafen wertete der Straßburger Gerichtshof als unverhältnismäßig. Die fraglichen Veröffentlichungen hätten zwar harsche Kritik am türkischen Staat geübt, jedoch weder zu Gewalt noch zu Aufruhr oder bewaffnetem Widerstand aufgerufen, hieß es in dem Urteil. (APA)