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2005 haben 7,45 Millionen Passagiere, 1,59 Millionen Tonnen Frachtgut, 1,3 Millionen Lkw, 2,05 Millionen Autos und knapp 80.000 Busse auf der Schiene den Tunnel zwischen Großbritannien und Frankreich durchquert.

Foto: Getty/Barbour
Paris - Eine Entscheidung über Gläubigerschutz für die hochverschuldete Betreibergesellschaft des britisch-französischen Eurotunnels fällt erst am 2. August. Das Handelsgericht in Paris vertagte seine für Dienstag erwartete Entscheidung wegen des Umfangs und der Vielschichtigkeit des Verfahrens, teilte einer der Anwälte des Unternehmens mit. "Damit gibt es mehr Zeit für Verhandlungen, um bis dahin zu einer Lösung zu kommen", fügte Anwalt Jean Veil hinzu.

Die Eurotunnel-Gesellschaft hat neun Milliarden Euro Schulden und kann ihre in einem halben Jahr fälligen Verpflichtungen nicht bedienen. Ein letzter Kompromissvorschlag zur Überwindung der Schuldenkrise an eine Gläubigergruppe hatte Mitte Juli keine Lösung gebracht. Die Gesellschaft entschied daraufhin, sich unter den Schutz des Pariser Handelsgerichts stellen zu wollen. Mit dem Verfahren, das sich an die US-Rechtsprechung anlehnt, wird ein Konkurs vermieden. Die Geschäfte können weitergeführt werden. Zugleich kann ein Richter versuchen, zwischen den Parteien ein Einverständnis herbeizuführen.

Im Mai hatten sich ein Reihe von Großgläubigern zum Verzicht von 54 Prozent ihrer Außenstände aus der Bauzeit des Tunnels bereit erklärt. Zahlreiche Geldgeber, darunter die Deutsche Bank, lehnten den Umschuldungsplan jedoch ab. Eurotunnel hat 2.300 Beschäftigte und 800.000 Aktionäre. 2005 haben 7,45 Millionen Passagiere, 1,59 Millionen Tonnen Frachtgut, 1,3 Millionen Lkw, 2,05 Millionen Autos und knapp 80.000 Busse auf der Schiene den Tunnel zwischen Großbritannien und Frankreich durchquert. Die Fahrzeit durch den 50 Kilometer langen Ärmelkanaltunnel dauert etwa 20 Minuten. (APA/dpa/AFP)