Umstritten ist bisher vor allem, ob der Resolutionsentwurf Bezug auf Kapitel Sieben der UN-Charta nehmen soll. Kapitel Sieben der Charta sieht Sanktionen und als letztmögliche Maßnahme die Anwendung von Gewalt vor.
"Vorläufige Maßnahmen"
In dem neuen Entwurf heißt es unter Verweis auf die Artikel 39 und 40 des Kapitels Sieben der UN-Charta, dass "vorläufige Maßnahmen" eingeleitet werden können, bevor schärfere Druckmittel wie etwa Sanktionen verhängt werden können. Außerdem wird darin die Absicht des Sicherheitsrates betont, Artikel 41 des Kapitels Sieben anzuwenden, um den Forderungen des Gremiums Nachdruck zu verleihen, sollte der Iran den Forderungen nicht Folge leisten. Artikel 41 sieht unter Ausschluss von Waffengewalt harte Sanktionen vor, darunter die vollständige oder teilweise Unterbrechung von Wirtschaftsbeziehungen sowie von Verkehrsverbindungen und den Abbruch diplomatischer Beziehungen.
Transfer von Technologie und Waren
Weiterhin beinhaltet der geänderte Entwurf einen Appell an alle Staaten, "unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen", die jeglichen Transfer von Technologie, Waren und sonstigen Materialien an den Iran zu unterbinden, die für das iranische Programm zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung sowie für etwaige ballistische Raketenprogramme nutzbar gemacht werden könnten.
Der Entwurf wurde am Donnerstag von den Vertretern der fünf UN-Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sowie Deutschlands erörtert. Der US-Botschafter bei der UNO, John Bolton, erklärte anschließend, man sei "ein wenig" vorangekommen. Gleichzeitig räumte er ein, er sei nicht sicher, ob wie von den USA gewünscht am Freitag eine Resolution verabschiedet werden könne. Bisher lehnen Russland und China die Androhung von Sanktionen gegen den Iran ab. Laut Bolton sind sich alle sechs Länder darin einig, dass Teheran durch die Resolution zur Aussetzung der Urananreicherung verpflichtet werden muss.
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