Brüssel - Die EU-Kommission will Rechtsunsicherheiten bei
Ehescheidungen von Partnern aus unterschiedlichen EU-Ländern abbauen.
Jedes Jahr kommt es nach Angaben der Kommission vom Montag zu
schätzungsweise 170.000 grenzüberschreitenden Scheidungsverfahren in
der EU, was rund 16 Prozent aller Scheidungen ausmache.
Keine Harmonisierung
Nach dem Vorschlag der Kommission soll es für Scheidungswillige
künftig leichter sein herauszufinden, welches Recht auf ihre
Scheidung anwendbar ist. Eine Harmonisierung der nationalen
Gesetzesbestimmungen ist nicht vorgesehen. Die Ehegatten sollen auch
eine begrenzte Möglichkeit haben, das zuständige Recht und Gericht in
Scheidungsverfahren selbst zu wählen. Dies könne in Fällen
einvernehmlicher Scheidung besonders nützlich sein, erklärte die
Kommission. Wenn keine Wahlmöglichkeit besteht, sollte zumindest ein
Recht gelten, zu dem die Ehegatten eine enge Beziehung haben.
Außerdem plant die EU-Kommission eine breite öffentliche Anhörung
zu dem Thema. Häufig würden praktische und rechtliche Schwierigkeiten
bei der Aufteilung von Eigentum entstehen, wenn die Ehegatten
unterschiedlicher Nationalität sind, in unterschiedlichen
Mitgliedstaaten leben oder Eigentum in einem anderen Mitgliedstaat
besitzen. Die EU-Kommission schätzt, dass Eigentum in 2,5 Millionen
Fällen in der EU Ehegatten gehört, die in einem anderen Mitgliedstaat
leben.
(APA)