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Foto: AP /Joerg Sarbach
Wien - Am 1. August treten die in Deutschland von der Kultusministerkonferenz beschlossenen und auch in Österreich vom Bildungsministerium übernommenen Änderungen am Rechtschreib-Regelwerk in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen, in der neben der APA auch dpa, AFP, AP, ddp, Dow Jones, epd, KNA, Reuters und sid vertreten sind, hat in den vergangenen Monaten in einer Kundenbefragung die Präferenz der deutschen Medien ermittelt.

Als Konsequenz aus dem eindeutigen Ergebnis werden die Agenturen künftig bei Varianten überwiegend die klassischen Schreibweisen wählen. Derzeit prüfen sie die Orthografien samt zugehörigen Korrekturprogrammen, die auf dem Markt erhältlich sind. Mit einer Umstellung ihrer Schreibweise rechnen die Agenturen frühestens zum Jahreswechsel.

Das neue Regelwerk gilt ab dem 1. August 2006. An Österreichs Schulen soll eine zweijährige Übergangsfrist einen fließenden Übergang sicherstellen. Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden daher Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, zwar markiert, aber nicht als Fehler bewertet. Verbindliche Grundlage für den Unterricht ist die neue, 40. Auflage des Österreichischen Wörterbuchs. Die Umstellung der Schulbücher wird nach und nach erfolgen.

Für Schüler ändert sich vorerst nichts

Von den Änderungen bei der Rechtschreibreform vorerst unberührt bleiben die österreichischen Schüler. Für sie bleibt zumindest vorerst alles beim Alten: Schon bisher waren jene Bereiche, die heuer neu geregelt wurden (v.a. Bereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung), vom In-Kraft-Treten am 1. August 2005 ausgenommen. Laut einem Erlass des Bildungsministeriums vom vergangenen Sommer wurde "Toleranz geübt", sowohl alte als auch neue Schreibweisen waren zulässig.

Eine ähnliche Toleranzfrist wird auch in den kommenden beiden Schuljahren gelten. Ein entsprechender Erlass des Bildungsministeriums tritt Anfang September in Kraft. "In diesem Zeitraum sind Schreibweisen, die nicht dem Regelwerk in der Fassung 2006 entsprechen, zu korrigieren, aber nicht zu bewerten", heißt es etwa in einem ministeriellen Schreiben an die Landesschulräte. Das heißt, dass etwaige Fehler zwar angestrichen, aber nicht als solche in die Note einfließen werden. Grund dafür ist unter anderem, dass eine Umstellung der Schulbücher nicht von heute auf morgen erfolgen kann. (APA)