Hamburg/Wien - Das deutsche Innenministerium empfiehlt in einem internen Prüfbericht zum neuen Zuwanderungsgesetz etliche Verschärfungen des Ausländerrechts, wie das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet. Dem 260 Seiten starken Papier zufolge, das die seit eineinhalb Jahren geltenden Paragrafen ausführlich bewertet, sollten etwa Deutsche, die von Sozialhilfe leben, keine ausländischen Ehepartner mehr ins Land holen können.

Um Scheinehen zu verhindern sollen Ehen nach dem Willen des Ministeriums künftig deutlich länger halten müssen, bevor der ausländische Partner nach einer Scheidung ein eigenes Aufenthaltsrecht erhält. Bisher gilt hier eine Zwei-Jahres-Frist.

Verschärfung arbeitslose Ausländer

Auch eine Verschärfung für Ausländer, die arbeitslos und zu Hartz-IV-Empfängern werden, hält das Ministerium für bedenkenswert: Sie könnten künftig ausgewiesen werden. Überdies empfehlen die Beamten, Abschiebungen von Ausländern zu erleichtern, deren Duldung ausläuft. Die bisherige Ankündigung solcher Abschiebungen vier Wochen zuvor sollte wegfallen.

Neben den Handlungsempfehlungen enthält der Bericht aus dem Ministerium laut "Spiegel"-Vorausmeldung vom Samstag eine ausführliche Bilanz des Zuwanderungsgesetzes: So haben bei den obligatorischen Integrationskursen bisher nur die Hälfte der Teilnehmer eine Sprachprüfung abgelegt. Nach Ansicht des Ministeriums sollen Ausländer künftig nicht nur teilnehmen, sondern auch die Prüfung bestehen müssen, damit ihnen der Kurs anerkannt wird. Nichts gebracht hat dem Bericht zufolge eine Regelung, die vor der Verabschiedung des Zuwanderungsrechts besonders umstritten war: Ihr zufolge sollten die Innenminister gefährliche Extremisten im Eilverfahren abschieben können. Bisher jedoch ist das in keinem Fall passiert; der Passus in der heutigen Form sei deshalb möglicherweise verzichtbar. (APA)