Hamburg/Wien - Das deutsche Innenministerium empfiehlt in
einem internen Prüfbericht zum neuen Zuwanderungsgesetz etliche
Verschärfungen des Ausländerrechts, wie das Hamburger
Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden
Ausgabe berichtet. Dem 260 Seiten starken Papier zufolge, das die
seit eineinhalb Jahren geltenden Paragrafen ausführlich bewertet,
sollten etwa Deutsche, die von Sozialhilfe leben, keine ausländischen
Ehepartner mehr ins Land holen können.
Um Scheinehen zu verhindern
sollen Ehen nach dem Willen des Ministeriums künftig deutlich länger
halten müssen, bevor der ausländische Partner nach einer Scheidung
ein eigenes Aufenthaltsrecht erhält. Bisher gilt hier eine
Zwei-Jahres-Frist.
Verschärfung arbeitslose Ausländer
Auch eine Verschärfung für Ausländer, die arbeitslos und zu
Hartz-IV-Empfängern werden, hält das Ministerium für bedenkenswert:
Sie könnten künftig ausgewiesen werden. Überdies empfehlen die
Beamten, Abschiebungen von Ausländern zu erleichtern, deren Duldung
ausläuft. Die bisherige Ankündigung solcher Abschiebungen vier Wochen
zuvor sollte wegfallen.
Neben den Handlungsempfehlungen enthält der Bericht aus dem
Ministerium laut "Spiegel"-Vorausmeldung vom Samstag eine
ausführliche Bilanz des Zuwanderungsgesetzes: So haben bei den
obligatorischen Integrationskursen bisher nur die Hälfte der
Teilnehmer eine Sprachprüfung abgelegt. Nach Ansicht des Ministeriums
sollen Ausländer künftig nicht nur teilnehmen, sondern auch die
Prüfung bestehen müssen, damit ihnen der Kurs anerkannt wird. Nichts
gebracht hat dem Bericht zufolge eine Regelung, die vor der
Verabschiedung des Zuwanderungsrechts besonders umstritten war: Ihr
zufolge sollten die Innenminister gefährliche Extremisten im
Eilverfahren abschieben können. Bisher jedoch ist das in keinem Fall
passiert; der Passus in der heutigen Form sei deshalb möglicherweise
verzichtbar. (APA)